Eluana Englaro darf sterben
Das italienische Kassationsgericht hat am Donnerstag Sterbehilfe-Massnahmen für eine seit über 16 Jahren im Koma liegende Frau gebilligt.
Die obersten Richter bestätigten eine Anordnung des Mailänder Berufungsgerichts, wonach die künstliche Ernährung der heute 35- jährigen Eluana Englaro eingestellt werden kann.
Um den Fall der Koma-Patientin hatte es im überwiegend katholischen Italien über Jahre hinweg ein heftiges juristisch- politisches Tauziehen gegeben.
Opfer eines Autounfalls
Das Opfer eines Autounfalls war 1992 im Alter von 19 Jahren ins Koma gefallen. Der Vater der Frau hatte jahrelang darum gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einstellen zu können. Der Vatikan hatte sich immer wieder dagegen ausgesprochen.
Das Mailänder Berufungsgericht musste feststellen, ob zwei Voraussetzungen für den Abbruch der künstlichen Ernährung gegeben seien. Erstens müsse ein «irreversibler» Zustand der Frau eindeutig sein. Zweitens müsse gesichert sein, dass sie entsprechend ihren Überzeugungen den Tod vorziehen würde.
«Wir leben in einem Rechtsstaat»
Beides bejahten die Berufungsrichter, doch die Staatsanwaltschaft brachte das Verfahren danach vor die höchsten Berufungsrichter des Landes.
«Wir leben in einem Rechtsstaat», erklärte der Vater der Koma- Patientin. Ihm soll die Tochter vor dem Unfall klar erklärt haben, in einem solchen Zustand doch lieber sterben zu wollen.
Vor jedweder Form von Euthanasie gewarnt
«Das Gericht unterschreibt damit ihr Todesurteil», kritisierte dagegen die konservative Abgeordnete Isabella Bertolini, «mit der Entscheidung des obersten Gerichts tritt die Euthanasie in Italien in Kraft.»
Bisher sind in Italien sowohl die aktive als auch die passive Sterbehilfe verboten. Jedoch sind die Grenzen der Gesetze nicht so genau geklärt.
Verstärkt ist deshalb auch wieder die Einführung einer Patientenverfügung im Gespräch. Vor allem Papst Benedikt XVI. und der Vatikan haben immer wieder vor jedweder Form von Euthanasie gewarnt.
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