Die oberste Spionin der CIA
Mit Avril Haines hat das Weisse Haus erstmals eine Frau zur Vizechefin des US-Geheimdiensts ernannt. Die Wahl der 43-Jährigen kommt überraschend – Erfahrungen mit der Spionagebehörde hat sie nicht.
Mit der Juristin Avril Haines ist erstmals eine Frau auf den Posten des stellvertretenden CIA-Chefs berufen worden. Die 43-Jährige hat keine Geheimdiensterfahrung. Haines war in den vergangenen Jahren Rechtsberaterin des Nationalen Sicherheitsrates im Weissen Haus. Sie hat einen Bachelor-Abschluss in Physik und studierte Rechtswissenschaften an der Georgetown-Universität.
CIA-Direktor John Brennan ist von der Qualifikation Haines' überzeugt: «Sie kennt sich sehr gut mit den geheimen Programmen der US-Regierung aus», sagt er. Und gegenüber der «Washington Post» schwärmt er: «Ich habe mich in meiner Karriere lange mit juristischen Themen auseinandergesetzt. Dabei habe ich viele Gemeinsamkeiten zwischen dem Geheimdienst und der Justiz festgestellt. Beide müssen Fakten verifizieren und den Unterschied zwischen Tatsachen, Analysen und Einschätzungen erkennen. Avril Haines verkörpert all diese Qualitäten.»
Brennans Worte haben Gewicht. Denn der CIA-Direktor kennt die Fähigkeiten Haines' aus erster Hand. Die beiden haben in der Vergangenheit eng zusammengearbeitet.
Eine andere Richtung
Noch vor wenigen Monaten schien die Karriere von Haines in eine andere Richtung zu zeigen. Sie wurde erst vor zwei Monaten als Rechtsberaterin für das US-Aussenministerium nominiert. Doch Obama hatte andere Pläne mit ihr. Er wies die Nomination zurück und schickte sie zur CIA.
Ab dem 9. August nimmt Haines den Platz von Michael Morell als Vizechefin des US-Geheimdiensts ein. Eines der wichtigsten Themen für sie und Brennan dürften die neuen Richtlinien für den vielfach kritisierten Einsatz von Drohnen sein. Die unter Federführung der CIA ausgeführten Drohnenangriffe laufen seit 2004, wurden aber unter Obamas Regierung intensiviert.
Der Präsident bezeichnete die Angriffe zuletzt als legal, erliess aber zugleich strengere Richtlinien für den Einsatz der Drohnen. Dazu zählt, dass die Angriffe nur dann erfolgen dürfen, wenn damit ein unmittelbar bevorstehender Anschlag verhindert werden kann.
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