Ausländerausweise bald mit Fingerabdrücken
Ausländer sollen in der Schweiz auch mit Fingerabdrücken erfasst werden. Der Bundesrat eröffnete am Mittwoch das Vernehmlassungsverfahren für Gesetzesänderungen.
Die biometrischen Daten sollen gemäss dem geänderten Gesetz während fünf Jahren im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert werden. Das ermögliche eine Verlängerung oder Erneuerung der B- oder L-Ausweise ohne ein neues Verfahren, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.
Auf dem Datenchip erfasst werden sollen ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdruckbilder. Zudem wurde ein neues Gebührensystem entwickelt: Unterschieden werden je eine Gebühr für das Bewilligungsverfahren, für den Ausweis und für die Erfassung der biometrischen Daten.
Vernehmlassung dauert bis am 9. September
Die Einführung der biometrischen Daten auf den Ausländerausweisen ist eine Schengen-Weiterentwicklung. Damit sollen gemäss EJPD die illegale Einwanderung und unrechtmässige Aufenthalte erschwert werden. Ab dem 20. Mai 2011 muss die Schweiz solche biometrische Ausweise ausstellen können.
Von den Änderungen betroffen sind das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA). Die Vernehmlassung dauert bis am 9. September 2010.
SDA/sam
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