«Ausbrechen ist nicht strafbar»
Der Ausbruch von drei Häftlingen aus dem Untersuchungsgefängnis Waaghof hat keine Folgen. Weder die Bauunternehmer, die die erneut durchbrochene Mauer erstellt haben, noch das Gefängnispersonal werden belangt.
Am 19. August 2012 ist es drei Untersuchungshäftlingen gelungen, aus dem Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof zu türmen. Sie durchbrachen die Mauer eines Wasch- und Duschraums des Gefängnisses und gelangten durch ein Nachbargebäude ins Freie. Fast am gleichen Ort hatten schon 2003 zwei Insassen die Mauer durchbrochen. Daraufhin wurde die ganze Anlage von 2005 bis 2008 sicherheitstechnisch massiv aufgerüstet. Kostenpunkt: 3,8 Millionen Franken.