Nachspiel der Basel Nazifrei-DemoAufsichtskommission kritisiert Basler Staatsanwaltschaft
Nicht nur, dass der Basler Pnos-Sektionschef zu langsam strafrechtlich verfolgt wurde, steht im neuen Bericht. Zudem haben die Behörden ein Problem mit Anwälten, die die Verteidigungsrechte exzessiv nutzen.

In einem mehrseitigen Bericht zur Lage bei der Staatsanwaltschaft hat sich die Aufsichtskommission zu Wort gemeldet, dies wie jedes Jahr. In dem Bericht der fünfköpfige Aufsichtskommission geht es unter anderem um die personelle Situation bei der Strafverfolgungsbehörden. Ebenfalls geht es um die Rückstände bei den Verfahren. In diesem Punkt hat sich die Staatsanwaltschaft verbessert, wie es im Bericht heisst. «Bei einem Vergleich mit den Zahlen der Vorjahre zeigt sich ein Rückgang der Rückstände und mehr als eine Halbierung der sogenannten ‹aufgeschobenen Fälle›», heisst es. Es müsse aber ein Ziel sein für die Staatsanwaltschaft, durch weitere Massnahmen Rückstände bei der Kriminalpolizei dauerhaft und strukturell zu reduzieren.
Die Ressourcenfrage dürfte die Staatsanwaltschaft aber noch eine Weile begleiten. Obwohl bereits eine Aufstockung um sechs Stellen erfolgt ist, sind einige Abteilungen nach wie vor am Anschlag ihrer personellen Kapazität. Die Staatsanwaltschaft begründet die Rückstände auch damit, dass die Verteidigungsrechte massiv ausgebaut und die Verfahren grundsätzlich aufwändiger geworden seien. Das hat zur Folge, dass «die Angeschuldigten und ihre Rechtsvertretungen in vielen von den ihnen zustehenden Rechten teilweise exzessiv Gebrauch machen», wie es im Bericht heisst.
Rüge wegen Verfahren
Die Aufsichtskommission thematisiert auch die «Kundgebung gegen den UN-Migrationspakt» von der PNOS sowie der Gegendemonstration «Basel Nazifrei». In verschiedene Medien war im Vorfeld kritisiert worden, dass das Verfahren gegen PNOS-Populist Tobias Steiger nur zögerlich vorankommen würde, während Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegendemonstration «Basel Nazifrei» alle mit Einzelanklagen vor Gericht gebracht wurden. Der zuständige Staatsanwalt wird von der Kommission gerügt, er hätte «die Brisanz des Falles für die öffentliche Wahrnehmung völlig verkannt», schreibt die Aufsichtskommission.
/hws
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