Aufhebung von Markwalders und Müllers Immunität beantragt
Die Bundesanwaltschaft schaltet sich in die Kasachstan-Affäre ein: Sie beantragt beim Parlament, die Immunität von den FDP-Nationalräten Christa Markwalder und Walter Müller aufzuheben.

Am Freitag übergab die Bundesanwaltschaft (BA) der Immunitätskommission des Nationalrats Gesuche zur Aufhebung der Immunität von Christa Markwalder und Walter Müller. Aufgrund des bisher bekannten Sachverhaltes bestehe laut der BA hinreichender Verdacht, um eine Strafuntersuchung gegen die Nationalräte zu eröffnen. BA-Sprecher André Marty bestätigt auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».
Gegen Markwalder seien vergangenen Mittwoch zwei Strafanzeigen bei der BA eingegangen. Diese stammen laut Marty von Privatpersonen und werfen der Berner Nationalrätin einen ganzen Katalog von möglichen Straftaten vor – von Vorteilsannahme im Amt über Amtsgeheimnisverletzung bis zu politischem Nachrichtendienst für einen fremden Staat.
Bereits zuvor hatte die Juso eine Anzeige gegen Walter Müller eingereicht. Nach Ansicht der Juso hatte sich der St. Galler Nationalrat bestechen lassen. Müller hatte sich im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen.
Die Bundesanwaltschaft hat die Vorwürfe aus den Strafanzeigen bisher nicht näher abgeklärt, auch wurde bisher kein Strafverfahren eröffnet. Weil die Nationalräte durch die parlamentarische Immunität geschützt sind, kann die BA nur aktiv werden, wenn die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat Müllers und Markwalders Immunität aufheben.
Kommission diskutiert über Strafanzeige
Hintergrund der Anzeigen gegen Markwalder ist eine Interpellation, welche sie im Juni 2013 eingereicht hatte. Darin stellte sie dem Bundesrat mehrere Fragen zur Beziehung der Schweiz zu Kasachstan. Die «NZZ» hatte aufgedeckt, dass nicht Markwalder selbst, sondern die PR-Agentur Burson-Marsteller den Text verfasste. Die Agentur wiederum handelte im Auftrag der kasachischen Partei Ak Schol.
Markwalder steht zudem im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats an eine Lobbyistin weitergeleitet und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die APK will über eine allfällige Strafanzeige in diesem Fall diskutieren.
Wie Walter Müller hatte sich auch SVP-Nationalrat Christian Miesch (BL) im Mai 2014 zu einer Reise nach Kasachstan einladen lassen. Zum Zeitpunkt der Reise sass er jedoch nicht im Nationalrat. Gegen ihn sei bisher keine Strafanzeige bei der BA eingegangen, sagte BA-Sprecher Marty.
Lüscher tritt in den Ausstand
Der Präsident der Immunitätskommission, die den Fall zuerst behandelt, ist Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE). Er tritt jedoch in den Ausstand, wie Vizepräsident Gerhard Pfister (CVP/ZG) auf Anfrage eine Information der «NZZ» bestätigte. Lüscher hat ein Anwaltsmandat des in Genf lebenden Viktor Chrapunow – dem Exilkasachen, um den es auch in Markwalders Vorstoss ging.
SDA/pst
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