WildtierschutzAuch wenn sie nur spielen wollen
Während der Brut- und Setzzeit herrscht Leinenpflicht für Hunde. Auch sind die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt zum Schutz der Wildtiere die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten verzichtet werden. Auch soll die Dämmerung und die Nacht den Tieren im Wald zu überlassen, schreibt das Amt für Wald beider Basel in einer Medienmitteilung.
Im Frühling sind die Wildtiere und ihr Nachwuchs auf besondere Rücksicht angewiesen. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Besonders sensible Orte sind in dieser Zeit die Waldränder. Sie stellen einen wichtigen Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen dar. Schutz brauchen auch die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen am Wegrand. Sie sind trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden darum vom Amt für Wald beider Basel gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen. In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.
Das neue Wildtier- und Jagdgesetz Basel-Stadt sieht ebenfalls eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit vor. Allerdings ist dieses noch nicht in Kraft. Was nichts am Schutzbedürfnis der Jungtiere ändert. Deshalb bittet das Amt für Wald beider Basel alle Hundehalterinnen und -halter ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit dennoch an der Leine zu führen. In der künftigen Verordnung werden in Basel-Stadt Gebiete festgelegt sein, in denen keine Leinenpflicht bestehen wird.
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