2G-Regel in BarsAuch Solothurn verzichtet auf Maskenpflicht
Während Basel-Stadt an den strengen Corona-Massnahmen, erlauben Solothurn und der Kanton Aargau das maskenfreie Feiern für Geimpfte und Genesene in Bars und Clubs.

Nach dem Kanton Aargau verzichtet auch der Kanton Solothurn auf strengere Corona-Massnahmen bei freiwilliger 2-G-Regel in Restaurants und Bars. In der Nordwestschweiz hält Basel-Stadt jedoch an der Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation fest, Baselland hatte gar keine Sitzpflicht eingeführt.
Die Kantone Aargau und Solothurn reagieren auf die seit Montag geltenden, vom Bundesrat angeordneten Massnahmen. So erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen neu die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken (2G) und damit auf die Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation von Speisen und Getränken zu verzichten.
Der Solothurner Regierungsrat beschloss am Dienstag, dass keine strengeren Massnahmen gelten sollen, wenn die freiwillige bundesrechtliche 2-G-Regel angewendet wird, wie die Staatskanzlei mitteilte. Damit gilt die Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation im Kanton Solothurn nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist.
Der Aargauer Regierungsrat hatte bereits am Freitag entschieden, die kantonale Verordnung entsprechend anzupassen. Die 2G-Regelung sei nicht Teil der bundesrätlichen Konsultation gewesen, weshalb eine kurzfristige Anpassung der kantonalen Verordnung zugunsten der Gastrobranche und der Rechtssicherheit nötig sei, hielt der Regierungsrat fest.
Basel-Stadt bleibt strenger
Obwohl die Nordwestschweizer Kantone wiederholt darauf hinweisen, sie würden ihre Corona-Massnahmen auf die Nachbarkantone abstimmen, kommt es jetzt zu einem Fleckenteppich: Basel-Stadt beharrt bis jetzt auf die Sitzpflicht beim Konsumieren in Clubs und Bars – auch wenn freiwillig auf 2G gesetzt wird. Die Kulturlobby ist empört, Baselland hatte gar keine Sitzpflicht verfügt.
SDA/amu
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