Auch der Honig soll bei Pestizid-Experimenten untersucht werden
Der Baselbieter Landrat verlangt, dass bei Feldversuchen mit Pflanzenschutzmitteln nicht nur die Pollen und der Nektar der Testbienen auf Rückstände untersucht werden, sondern auch deren Honig.

In einer einstimmig vom Baselbieter Landrat als Postulat überwiesenen Petition fordert dieser, bei Pestizid-Experimenten strengere Kontrollen durchzuführen. So sollen in Zukunft nicht nur die von den Tests berücksichtigten Bienen auf Auswirkungen der Pestizide untersucht werden, sondern auch deren Honig. Denn während dieser nicht in den Verkauf gelangt, sei davon auszugehen, dass andere Bienen ebenfalls die mit experimentellen Pestiziden behandelten Felder besuchen. Da deren Honig sehr wohl zum Konsum freigegeben ist, besteht hier eine Lücke in der Überprüfung. Zudem verlangt der Landrat, dass Baselbieter Imker über etwaige Versuche im Voraus gewarnt werden.
Auslöser für die Petition «Entschädigung von rückstandsbelastetem Honig durch Feldversuche mit Pestiziden» der Grünen-Unabhängigen waren Tests unter anderem mit Pflanzenschutzmitteln. Diese werden seit 2011 von der Firma Innovative Environmental Service im Leimental und im Oberbaselbiet durchgeführt. Bei den Versuchen werden die Auswirkungen auf Bienen getestet und deren Nektar und Pollen untersucht. Seit 2012 liegt für diese Tests eine Bewilligung des Bundes vor. Im Postulat wird nun gefordert, die Überprüfung auf den Honig auszuweiten.
Entschädigung nicht durchsetzbar
Zwingend sei auch, dass Imker frühzeitig über Feldversuche in Kenntnis gesetzt werden, um Massnahmen treffen zu können. Es sei unverständlich und inakzeptabel, dass der Bund die zuständigen Stellen beim Kanton nicht informiere, sagte der Sprecher der landrätlichen Petitionskommission.
Indes dürfte es schwierig sein, nachzuweisen, dass Pestizid-Rückstände von Testfeldern stammten. Die Zahlung von Entschädigungen, wie sie die Petition verlangt, wäre daher kaum durchsetzbar. Für grossangelegte Honigkontrollen fehlten zudem die Mittel, wie es in der Vorlage hiess. Grundsätzlich seien die Imker für die Qualität ihres Honigs verantwortlich. Der Landrat überwies die in ein Postulat umgewandelte Petition einstimmig an die Regierung.
SDA/las
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch