Atrium verklagt Meinl Bank auf 2 Mrd. Euro Schadenersatz
Wien Der Wiener Banker Julius Meinl sieht sich einer milliardenschweren Schadenersatzklage gegenüber.
Die Immobilienfirma Atrium European Real Estate hat eine Klage über 2 Mrd. Euro gegen Meinl, die Meinl Bank und frühere Geschäftsführer der Atrium vor dem britischen High Court of Justice eingereicht, wie Atrium am Mittwoch mitteilte. Atrium gehörte früher zur Meinl Bank. Bei der Klage gehe es um mögliche Verluste und Schäden durch das Geschäftsgebaren vor dem 1. August 2008, erklärte Atrium. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Investoren Gazit Globe und Citigroup das Ruder bei der früheren Meinl European Land (MEL) übernommen und die Firma in Atrium umbenannt. Die Meinl Bank wies am Mittwoch die Vorwürfe zurück. «Das ist eine absurde und populistische Klage», sagte ihr Sprecher. Atrium erklärte, die Schadenssumme hänge zusammen mit 1,8 Mrd. Euro aus dem Aktienrückkauf der MEL im Frühjahr 2007. Im Zuge des Rückkaufes und in weiterer Folge vermutet Atrium grobe Pflichtverletzungen der früheren Geschäftsführer. Der Rest der Klagesumme entfalle auf zu hohe Gebühren für die Meinl Bank für Kapitalerhöhungen und verlorene Zinsen, erklärte ein Vertreter der Anwaltskanzlei Wolf-Theiss. Julius Meinl und die Meinl Bank sind seit vielen Monaten mit einer wahren Flut von Klagen konfrontiert, weil sich Anleger getäuscht fühlen und Schadenersatz fordern. Auch Julius Meinl, der Spross einer alten Kaufmannsfamilie, die ihre Wurzeln in der Monarchie hat, blieb davon persönlich nicht verschont. Im April 2009 wurde er wegen Betrugsverdachtes und wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Nach nur zwei Tagen kam er nach Zahlung einer Kaution von 100 Mio. Euro frei. Eine formelle Anklage gegen ihn liegt nicht vor. Der Aktienrückkauf ist auch der Dreh- und Angelpunkt aller anderen Klagen. Die Transaktion wurde erst im Nachhinein bekannt und führte, neben der im Frühjahr 2007 beginnenden Immobilienkrise, zu einem massiven Kurssturz. Die Meinl-Gruppe, damals in Vorbereitung von zwei Börsengängen, soll davon profitiert haben, lautet der Vorwurf. Meinl hat stets darauf hingewiesen, dass die Aktienrückkäufe legal waren und der Vorbereitung der Hereinnahme eines Partners dienten. Tausende Kleinanleger fühlten sich von der Meinl Bank, über deren Vertriebstochter viele Aktien verkauft wurden, aber getäuscht. Unzählige Gerichtsverfahren sind deswegen anhängig. Zuletzt hat die Meinl Bank mit 5500 Kleinanlegern, die von der Arbeiterkammer vertreten wurden, einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich aber könnte womöglich Atrium treffen, weil die neuen Mehrheitseigentümer zusagten, die Meinl-Gruppe schad- und klaglos zu halten. Die Meinl sieht daher die neue Klage in Zusammenhang mit dieser jüngsten aussergerichtlichen Einigung mit Anlegern. Die Klage sei ein Signal, dass Atrium nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sei, hiess es von der Bank. Atrium hat diesen Vorwurf zurückgewiesen.
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