Assange kommt und schweigt
Wikileaks-Gründer Julian Assange ist heute in London vor Gericht erschienen. Er kämpft dort gegen seine Auslieferung an Schweden und eine mögliche Inhaftierung in Guantanamo.

Wikileaks-Gründer Julian Assange droht nach Angaben seines Anwalts bei einer Auslieferung nach Schweden ein unfairer Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Verfahren hinter verschlossenen Türen wäre «eine schamlose Verleugnung des Rechts» und nach britischen, europäischen und internationalen Standards unfair, sagte Geoffrey Robertson bei einer gerichtlichen Anhörung am Montag. Assange steht in London unter Hausarrest und wehrt sich gegen eine Auslieferung nach Schweden, wo er zum Vorwurf der Vergewaltigung zweier Frauen befragt werden soll.
Hat der Staatsanwalt politische Motive?
«Es gibt kein gerechtes Verfahren, wenn die Presse und die Öffentlichkeit vom Gericht ausgeschlossen werden», sagte Robertson zu Beginn der zweitägigen Anhörung vor dem Belmarsh Magistrates' Court in London. Assanges Unterstützer befürchten, dass der 39-Jährige von Schweden aus an die USA ausgeliefert werden könnte. Die US-Justiz prüft derzeit, wie sie gegen Wikileaks und Assange wegen der zahlreichen Veröffentlichungen zum Teil geheimer Unterlagen vorgehen kann. Der Gründer der Enthüllungsplattform wirft der Staatsanwaltschaft politische Motive vor.
In Dokumenten von Assanges Anwälten heisst es, es gebe «ein echtes Risiko, dass sich die USA um seine Auslieferung oder illegale Überstellung bemühen und er in (dem Gefangenenlager) Guantánamo oder woanders festgehalten werden könnte». Ausserdem bestehe die Gefahr, dass Assange zum Tod verurteilt werde. Nach europäischem Recht darf niemand in Länder ausgeliefert werden, in denen ihnen die Todesstrafe droht.
«Nicht das Recht, unter der Bettdecke zu schnüffeln»
Die britische Anwältin, die Schweden vertritt, erklärte, die dortige Staatsanwaltschaft habe das Recht gehabt, einen europäischen Haftbefehl gegen Assange zu beantragen. Damit wies sie eine Argumentation der Verteidigung zurück. Die Anwälte des 39-Jährigen machen geltend, Assange könne nicht ausgeliefert werden, weil er in Schweden nicht eines Verbrechens beschuldigt werde, sondern lediglich befragt werden soll. Die Vorwürfe entsprächen nicht dem Begriff von Vergewaltigung, wie er im europäischen und britischen Recht verwendet werde.
Der Vorwurf gegen Assange sei ein Widerspruch in sich, sagte Anwalt Robertson: Die Anschuldigung laute «minderschwere Vergewaltigung», aber eine Vergewaltigung sei kein minderschweres Delikt. Zudem wies der Anwalt die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange zurück. In allen Beziehungen gebe es «Momente des Frusts, der Irritation und des Streits. Das gibt der Polizei jedoch nicht das Recht, unter der Bettdecke zu schnüffeln», sagte Robertson.
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