Bettler in BaselArmengenössige schlafen vor der Theodorskirche
Anwohner stören sich an den Leuten aus dem Osten. Die Polizei beschlagnahmt derweil ihre Almosen.

In Basel-Stadt ist eine Debatte um das Betteln losgegangen. Rot-Grüne Politiker haben im Parlament durchgesetzt, dass Betteln im Stadtkanton ab 1. Juli erlaubt ist. Diese Liberalisierung von links lassen sich auch Menschen aus gewissen Ländern aus dem Osten nicht nehmen und gehen in der Innenstadt Passanten in teilweise aggressiver Manier um Geld an. Wie sich nun zeigt, verbringen sie die Nacht rund um den Wettsteinplatz. Am Donnerstagmorgen liegen die Bettler auf Matratzen im Schutze des Vordachs der Theodorskirche oder beim Wettstein-Brunnen gleich daneben und erholen sich von ihrem anstrengenden Tagewerk.
Wie die «Basellandschaftliche Zeitung» schreibt, kommen die Bettler im Quartier nicht gut an. «Ja, mich stört es, ich finde es befremdlich», zitiert das Blatt eine Anwohnerin. Die Bettler würden sich und ihre Kleider im Wettsteinbrunnen waschen und zögen dann später in die Innenstadt, um ihr Geld zu verdienen.
Polizeisprecher Martin Schütz spricht von «Durchreisenden», denen es grundsätzlich nicht verboten sei, sich an einem spezifischen Ort in der Stadt aufzuhalten. Die Polizei schaue allerdings zu, wie sich die Situation entwickelt.
Polizei in Grauzone?
Wie das Onlineportal «Bajour» schreibt, bleibt es aber nicht nur beim passiven Zuschauen. So hätten Polizisten auch schon hart durchgegriffen und einigen Bettlern ihre Tageseinnahmen weggenommen. Im Gegenzug hätten die Beamten den Armengenössigen eine Quittung ohne Datum ausgestellt. Gegen eine Kaution könnten die Bettler das Geld wieder abholen. Ob das Geld nun in die Staatskasse wandert, ist nicht überliefert.
Diese Praxis der Basler Polizei ist rechtlich umstritten. Denn die Polizei darf Bettlern das Geld eigentlich nur wegnehmen, wenn sie bandenmässig organisiert sind. So will es das liberalisierte Bettelgesetz. Gegenüber «Bajour» sagt ein Polizeisprecher: «Eine Bande besteht aus mindestens zwei Personen, egal welchen Alters, die den Bettelvorgang unter Arbeitsteilung gemeinsam durchgeführt haben.» Noch vor kurzem hiess es bei der Polizei, dass es fast unmöglich sei, den Bettlern «Bandenmässigkeit» nachzuweisen. Offenbar ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement unter der Führung von Baschi Dürr (FDP) über die Bücher gegangen und hat einen Weg gefunden, die Bandenmässigkeit nachzuweisen.
Ob diese Handhabung der Basler Polizei einer rechtlichen und juristischen Prüfung durch ein Gericht standhält, muss hier offenbleiben. So sagt die Juristin Sabrina Kronenberg von der Universität Zürich: «Gemäss dem Bundesgericht ist Bandenmässigkeit gegeben, wenn zwei oder mehrere Täter sich mit dem ausdrücklich oder konkludent geäusserten Willen zusammenfinden, inskünftig zur Verübung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen möglicherweise noch unbestimmter Straftaten zusammenzuwirken.» Kronenberg hat sich in einem wissenschaftlichen Aufsatz mit dem Bandenbegriff im schweizerischen Strafrecht auseinandergesetzt.
Wichtig zu beachten ist einfach, dass Betteln im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Juli eben keine Straftat mehr ist. Möglicherweise bewegt sich die Polizei mit dem Einzug des Geldes der Bettler auf dünnem Eis. Wo es aber keinen Kläger gibt, da tritt auch kein Richter auf, um die Praxis der Polizei zu durchleuchten.
Polizeisprecher Martin Schütz gibt zum Vorgehen der Polizei keine detaillierte Auskunft. Er hält aber fest: «Wir stellen im Stadtgebiet eine deutliche Zunahme von bettelnden Personen fest, sowohl durch eigene Beobachtungen wie auch durch die grosse Zahl der eingehenden Meldungen aus der Bevölkerung.» Diese lägen im Vergleich zum Monat Juli in den Vorjahren höher. Und selbstverständlich sei die Kantonspolizei aktiv geworden. «Da aber nur noch das bandenmässige Betteln verboten ist, sind die Anforderungen an die gerichtsverwertbaren Nachweise hoch: Nach einem Anfangsverdacht ist jeder Einzelfall genau zu prüfen, was in der Praxis – etwa mit Blick auf die Aussagebereitschaft der Betroffenen – sehr komplex und aufwendig ist», sagt Schütz. Die Polizei versuche in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern, Gegensteuer zu geben.
Gegensteuer geben will auch Joël Thüring, indem das Betteln wieder verboten wird. Dies fordert der SVP-Grossrat in einem Vorstoss von der Regierung.
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