Armeeinsätze im Ausland: Entscheid vertagt
Der Nationalrat entscheidet erst in der Dezembersession über die Auslandeinsätze der Armee.
Die beiden Räte sind sich über Auslandeinsätze nicht einig. Der Nationalrat beharrt auf Freiwilligkeit. Der Ständerat stellte sich dagegen hinter Bundesrat Samuel Schmid, dass Milizsoldaten zu Ausbildungsdiensten im Ausland verpflichtet und Berufssoldaten ins Ausland abkommandiert werden können. Zudem soll die Armee weiterhin Assistenzdienste im Innern leisten dürfen.
Die grosse Kamm hat sich heute damit begnügt, eine letzte Differenz im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme zu bereinigen. Es ging nur noch um eine Formalität beim Einsatz von Drohnen. Die unbemannten Überwachungsflugkörper der Armee dürfen auf Ersuchen der Kantone unter deren Verantwortung für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden. Das Verteidigungsdepartement (VBS) muss diese Einsätze vorgängig genehmigen.
SDA/cpm
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