Arbeitsmarkt profitiert von Stellenmeldepflicht
Das markant höhere Angebot an Jobs und die höhere Transparenz sind die Vorteile des neuen Instruments.

Sechs Monate nach Einführung der Stellenmeldepflicht fällt die Zwischenbilanz positiv aus – jedenfalls aus Sicht des federführenden Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Um die kurzfristige Wirkung des neuen Instruments zu veranschaulichen, verweist das Seco auf die sprunghafte Zunahme der gemeldeten offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt: Deren durchschnittliche Zahl lag im Zeitraum von Juli bis Dezember 2018 bei knapp 31'900, verglichen mit gut 12'000 im entsprechenden Zeitraum 2017.
Für Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, ist der über Erwarten starke Stellenzuwachs Indiz dafür, dass «bei den Arbeitgebern die Akzeptanz für die Stellenmeldepflicht vorhanden scheint». Davon abgesehen, so führte Zürcher gestern an einer Medienkonferenz in Bern aus, verbessere die Meldepflicht die Transparenz in den von hoher Arbeitslosigkeit geprägten Segmenten des Arbeitsmarktes.
Die Meldepflicht verlangt von den Arbeitgebern, offene Stellen in jenen 19 Berufsarten den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden, in denen die Arbeitslosenrate 8 Prozent und mehr beträgt. Dies betrifft hauptsächlich das Gast- und das Baugewerbe sowie einfache Tätigkeiten in der Industrie. Laut Seco sucht derzeit jeder vierte Arbeitslose einen Job in diesen Berufen.
Wo nachzubessern ist
Doch ausgerechnet Gastro Suisse, Hotelleriesuisse und der Baumeisterverband – mithin die am stärksten tangierten Arbeitgeberverbände – wettern seit Beginn am lautstärksten gegen die Meldepflicht. Das Instrument sei zu umständlich, zu aufwendig und unnütz. Unnütz, weil die für die RAV geltenden Berufsbezeichnungen oft nicht mehr mit der Praxis übereinstimmen, wie die Arbeitgeber monieren.
Dem hält Lucie Hribal entgegen, dass «die Arbeitgeber im Kanton Zürich zufrieden sind mit den Dienstleistungen» im Rahmen der Stellenmeldepflicht. Die Prozesse des Stellenmeldezentrums seien darauf ausgerichtet, «den administrativen Aufwand für Arbeitgeber möglichst gering zu halten», sagt die Kommunikationsleiterin im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich. Den kantonalen RAV seien bis Ende Dezember gut 11'000 meldepflichtige und über 7000 nicht meldepflichtige Stellen gemeldet worden – «rund doppelt so viele wie ursprünglich geschätzt».
Auch Alessandro Tani, stellvertretender Leiter des AWA im Kanton Basel-Stadt, beteuert, dass ihm bislang kaum negative Resonanz von Arbeitgebern zu Ohren gekommen sei, so wie man sie den Medien habe entnehmen können. Klaren Verbesserungsbedarf gebe es aber bei den Berufsbezeichnungen. «Hier sollte es möglichst keine Grauzonen mehr geben. Das ist ein echtes Anliegen – nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch von unseren Arbeitvermittlern.»
Wie Zürcher gestern in Erinnerung rief, sei das Bundesamt für Statistik dabei, die Berufsbezeichnungen in Absprache mit den Branchenverbänden und dem Seco zu überarbeiten. Er machte jedoch klar, dass man dabei am Mittelweg, den das Parlament vorgezeichnet habe, festhalten wolle: also weder allzu feine Differenzierungen – zum Beispiel «Koch» und nicht «Koch für chinesische Küche» – noch allzu grobe.
Tiefe Arbeitslosigkeit
Unbeantwortet liess Zürcher die Frage nach der Erfolgsquote der Meldepflicht, sprich: Für wie viele dieser Stellen finden die RAV eine passende Bewerberin oder einen Bewerber? «Vermittlungserfolge können nicht allein auf die Wirkung der Stellenmeldepflicht zurückgeführt werden», beschied der Seco-Direktor. Erst müssten andere Einflüsse auf Höhe und Dauer der Arbeitslosigkeit, wie etwa die konjunkturelle Entwicklung, isoliert werden. Nur so seien aussagekräftige Rückschlüsse auf den Effekt der Meldepflicht möglich.
Wie Marc Gilgen, Leiter der Arbeitsvermittlung im Kanton Bern, auf Anfrage durchblicken lässt, sei die Ausbeute der Stellenmeldepflicht «relativ gering». Als wesentlichen Grund für den durchzogenen Vermittlungserfolg nennt Gilgen die sehr tiefe Arbeitslosigkeit im Kanton; sie betrug im Dezember 2018 lediglich 2,0 Prozent, verglichen mit landesweiten 2,7 Prozent. Dadurch werde es für die RAV zusehends schwieriger, passgenaue Dossiers etwa im Gastgewerbe an Mitarbeiter suchende Arbeitgeber zu übermitteln.
Ob der Monitoringbericht, den das Seco für Oktober in Aussicht stellt, mehr Aufschluss über die Wirksamkeit der Meldepflicht gibt? Zürcher warnte vor zu hohen Erwartungen: Der Bericht sei «keine Wirkungsevaluation». Im Fokus stünden die korrekte Umsetzung der Meldepflicht durch das Seco, wie effizient die administrativen Prozesse seien und ob sich die Arbeitgeber an die Spielregeln hielten.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch