Kopftuchstreit in Sissach«Arbeitgeber müssen umdenken»
Der Arbeitgeberverband und die Beratungsstelle Stopp Rassismus sind sich einig: Ein Chef darf seiner Angestellten das Tragen eines Kopftuchs nur verbieten, wenn es um Sicherheit oder Hygiene geht.

Frauen mit Kopftuch anzustellen, könne für ein Unternehmen gewinnbringend sein, sagt Johann Göttl, Jurist und Mitarbeiter der Beratungsstelle Stopp Rassismus beider Basel. (Symbolbild)
Foto: Jessie Wardarski (AP Photo/Keystone)
Kopftuch tragen am Arbeitsplatz: Darüber stritten sich jüngst eine Angestellte und ihr Chef in einem Laden in Sissach. Der Chef wollte seiner Angestellten das Kopftuch wegen Beschwerden von Kunden und einer Mitarbeiterin verbieten. Schliesslich hoben die beiden das Arbeitsverhältnis auf.