Anthamatten verlangt schnelle Auslieferung an die Schweiz
Der in Polen wegen Mordes an Adeline M. verhaftete Fabrice Anthamatten wurde für 40 Tage in Untersuchungshaft gesetzt. Von ihm ist kein Widerstand gegen einen Auslieferungsantrag zu erwarten.
Das polnische Bezirksgericht von Szczecin hat für den Mörder der Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. heute eine 40-tägige Untersuchungshaft angeordnet. Der 39-jährige Fabrice Anthamatten verlangt eine rasche Auslieferung an die Schweiz, wie ein Sprecher des Gerichts sagte.
«Die Schweizer Behörden haben 40 Tage Zeit, ein formelles Gesuch für eine Auslieferung einzureichen», sagte Mediensprecher Michal Tomala der Nachrichtenagentur AFP. Sobald das Dossier fertiggestellt sei, könne das Gericht über eine Auslieferung entscheiden.
Aufwendiges Auslieferungsverfahren
Nach einer viertägigen Flucht war der französisch-schweizerische Doppelbürger am Sonntag von der deutschen Polizei auf der polnischen Seite des Grenzgebiets bei Kolbaskowo in der Region Westpommern festgenommen worden. Danach wurde er der polnischen Polizei übergeben.
Das Dossier für ein Auslieferungsersuchen muss via Bundesamt für Justiz schriftlich und auf diplomatischem Weg den polnischen Behörden übergeben werden. Das Auslieferungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Mehrere Monate Verfahrensdauer
Die polnischen Behörden rechnen mit einer Verfahrensdauer von insgesamt drei bis vier Monaten, wie der polnische Konsul in Bern, Marek Wieruszewski, bereits am Montag der Nachrichtenagentur SDA sagte. Auch wenn der mutmassliche Täter einer Auslieferung sofort zustimme, verkürze sich die Verfahrensdauer kaum.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) bezeichnete die Zusammenarbeit mit Polen «erfahrungsgemäss als gut», wie BJ-Sprecher Folco Galli, auf Anfrage sagte. Die Dauer sei insbesondere vom Verhalten der inhaftierten Person abhängig. Ergreife diese die polnischen Rechtsmittel, so verlängere sich das Verfahren.
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