Angst vor Vergeltung
Die Polizei verwandelt das Basler Strafgericht in einen Hochsicherheitstrakt. Vor Gericht steht ein Albaner, der im Kleinbasel zwei Menschen erschossen haben soll.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen am Auftakttag zum Mordprozess am Strafgericht Basel-Stadt. Polizisten mit Maschinenpistolen bewachten am Montagmorgen den Eingang, weitere Polizisten kontrollieren alle, die ins Gericht wollen. Sogar ein Gerichtsweibel, der vor dem Gericht die Leute dosiert ins Gebäude lässt, trägt eine kugelsichere Weste.
Ob die Polizei Hinweise auf eine mögliche Vergeltung der Opferfamilien erhalten hat, ist nicht bekannt. Am am 9. März 2017 drangen zwei Männer mit Pistolen ins Café 56 im Kleinbasel ein und schossen mehrfach auf drei albanische Gäste, die sich im Lokal befanden. Zwei Männer starben, ein Dritter wurde schwerverletzt (BaZ berichtete).Die grosse Kammer des Gerichts befindet heute über einen 42-jährigen Albaner, den die Staatsanwaltschaft angeklagt hat, wesentlich am Doppelmord und der versuchten vorsätzlichen Tötung beteiligt gewesen zu sein. Das Interesse am Fall ist gross.
Haupttäter in den Niederlanden festgenommen
Um 8.15 Uhr wurde der Beschuldigte mit Fussfesseln in den Gerichtssaal geführt. Er trug einen weissen Pullover und blaue Trainerhosen sowie schwarze Turnschuhe. Zuerst musste er über seine Kindheit in Albanien Auskunft geben und in welchen Verhältnissen er dort aufgewachsen ist. Auch, warum er als Jugendlicher dem Vater nach Italien gefolgt ist, der damals als Ingenieur tätig gewesen war. Der Beschuldigte hat nie eine Berufsausbildung gemacht. Er hat gemäss eigenen Angaben in Italien und Deutschland gearbeitet und will nach eigenen Angaben acht Sprachen sprechen. In der Schweiz hat er als Vermittler von Temporärarbeitskräften gearbeitet – wohl ohne Bewilligung.
Richter Roland Strauss (LDP) gab bei der Prozesseröffnung bekannt, dass der mutmassliche Haupttäter, ebenfalls ein Albaner, inzwischen in den Niederlanden festgenommen worden ist. Der Abgleich der Fingerabdrücke belasten den Mann schwer. Doch bevor dieser in Auslieferungshaft genommen werden könne, würden die niederländischen Behörden einen Prozess gegen den Mann durchführen. Vorgeworfen wird dem Albaner Hauptdrahtzieher eines Drogengrosshandels zu sein.
«Wollte älteres Familienmitglied schützen»
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, er sei nicht an der Schiesserei beteiligt gewesen, weshalb die Darstellung in der Anklageschrift nicht stimme. Seine Version: Er habe unmittelbar nach dem Vorfall gehört, dass ein älteres Mitglied seiner Familie in die Tat verwickelt sei. Wer ihn informiert hat und warum das so schnell nach der Tat passierte, wollte der 42-Jährige nicht erklären. Er nahm die Schuld auf sich, weil «in unserer Kultur ein älteres Familienmitglied unbedingt geschützt werden muss», so der Beschuldigte. «Es war mir klar, dass ich gegen diese Praxis verstossen würde, wenn ich dem nicht entsprechen würde. Ich sah mich gezwungen, den Verdacht auf mich zu lenken, sonst würde die Verbannung aus der Familie drohen.»
Weiter für Verwirrung und einer grossen Abweichung von der Anklageschrift sorgte die Aussage des Beschuldigten, er habe gehört, dass der Cousin, der statt seiner die Tat begangen habe, angegriffen worden sei und sich nur verteidigt habe. Der Richter wollte wissen, warum der Cousin angegriffen worden sei. Der Angeklagte wusste es nicht. Offenbar habe es Probleme gegeben, weitere Details gab es nicht.
Angst vor den Konsequenzen
Der Richter fand das seltsam. Indem der Beschuldigte das alles erzähle, schütze er seinen Cousin ja nicht mehr. Auch dass der Mann einfach etwas tat, zu dem er von einem Cousin der Cousins geraten wurde, ist schwierig nachzuvollziehen. Der Beschuldigte wusste ja, dass im «Café 56» geschossen wurde und es Tote gegeben hat. «Mir wurde gesagt, du sollst das und das sagen – jetzt kann ich mich nicht mehr an Details erinnern.» Er habe Angst gehabt vor den Konsequenzen in der Familie, dass seiner Mutter oder seinem Vater oder seiner Schwester etwas angetan werden könnte.
Der Richter wollte wissen, warum nicht jemand anders in der Familie diese Aufgabe übernommen habe, zum Beispiel sein Bruder. Darauf sagte der Beschuldigte, er sei ein guter Bekannter des Cousins gewesen. Der Albaner blieb aber überall dort, wo es konkret werden sollte, vage. «Ich habe keine Details gewusst, nur, dass andere Leute im Café Aussagen würden», sagte der Angeklagte. Das würde seine Unschuld bewiesen.
«Albaner sagen richtigen Namen nicht»
Der Verhaftete in Holland, der mutmassliche Haupttäter, ist ein Cousin des Beschuldigten. Wie der Täter so schnell mit dem Clan gesprochen hat nach der Tat, ist offen. Ebenfalls unklar, warum die Cousin-Connection ihm die Aufgabe übertrug, sich zu stellen, und wie sie dem Haupttäter half, die Schweiz nach der Schiesserei zu verlassen. Der Angeklagte sei angewiesen worden auszusagen, dass er die Kleider in Frankreich übergeben habe, sollte er aussagen, «so wurde es mir gesagt».
Der 42-Jährige will an besagtem Abend mit Freunden in einem brasilianischen Restaurant gewesen sein. Doch er will nicht sagen, mit wem. Grund: Die Freunde haben vielleicht keine Papiere. «Unter Abwägung, dass Sie wegen mehrfachem Mordes verurteilt werden, während die anderen eine Busse bekommen, wäre doch ein Offenlegen der Namen weniger schlimm», sagte der Richter. «Die Namen dem Anwalt nennen und der Anwalt hätte diese Leute kontaktieren können.» Darauf erwiderte der Beschuldigte: «Normalerweise sagt kein Albaner seinen richtigen Namen. Man fragt nicht nach dem richtigen Namen und man sagt ihn nicht.»
Der Richter fragte nach dem Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und dem Haupttäter. Der 42-jährige Angeklagte sagte, er hatte keine enges Verhältnis zu dem Mann, er sei lediglisch zwei-, dreimal in dessen Wohnung in Basel gewesen. Andere Quellen jedoch bezeugen, dass sie zusammen im Auto im Balkan unterwegs gewesen waren und der Beschuldigte sich beim Haupttäter in Saint-Louis aufgehalten hat.
Regelmässig soll der 42-Jährige sich in einem Billardclub in Basel verkehrt und an der Gasstrasse gelebt haben, so jedenfalls sagte es der Richter, der sich auf die Aussage eines anderen Albaners bezog, der wegen eines Drogendeliktes in Basel festgehalten wurde. Eine Auskunftsperson, der die Staatsanwaltschaft aufgrund der Gefährdung Anonymität zugesichert hat, sagte, dass sie mit 80 Prozentiger Sicherheit, wie der Beschuldigte und der mutmassliche Haupttäter mit zwei der Opfer rund einen Monat vor der Tat diskutiert haben.
Tat dauerte keine 20 Sekunden
Im Gericht wurden auch die Aufnahmen eines Überwachungsvideos gezeigt. Darauf ist zu sehen, wie zwei Männer das Café betreten und rund 15 Sekunden später fluchtartig wieder verlassen. Der Beschuldigte hatte aber ausgesagt, er sei betrunken gewesen und es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, weil er übel beschimpft worden sei. Diese Darstellung habe er nur so zu Protokoll gegeben, weil er seinen Cousin habe schützen wollen, unterstrich der Beschuldigte erneut. Ihm sei das alles vorgegeben worden. Der Richter hatte Mühe, diese Version zu glauben.
Aufgrund der Zeugenbefragung konnte ein Auto identifiziert werden, zudem haben Überwachungskameras das Fluchtfahrzeug gefilmt. Bei der späteren Spurenauswertung fand die Kriminaltechnik einen Kassenbeleg von einer Shell-Tankstelle in Basel sowie Schmauchspuren, die mit der bei der Tat verwendeten Munition übereinstimmte. Die Überprüfung ergab: Zwei Männer, darunter mit Sicherheit der Hauptverdächtige in den Niederlanden waren rund 30 Minuten vor der Tat in der Shell-Tankstelle aufgetaucht. Die grosse Frage: War der Angeklagte im Auto oder nicht?
Eine Blutuntersuchung ergab zwar positive Reaktionen an den Turnschuhen des Beschuldigten, doch die DNA liess sich nicht mehr zuordnen, sodass die Verwendbarkeit als Beweise fragwürdig ist. Zur Frage, wie dieses Blut auf seine Schuhe kam, hatte der 42-Jährige keine Erklärung. «Bei meinen Schuhen ist nicht möglich, dass so etwas gefunden wurde.» Zuvor hatte er aber mit Nachdruck erwähnt, er habe die Kleider zum Entsorgen nach Frankreich gebracht. Was stimmt nun?
Wegen Mordes gesucht?
Die albanischen Untersuchungsbehörden teilten der Schweiz mit, dass der Beschuldigte in Albanien gesucht werde, weil er einen Mord begangen haben solle. Das stimme nicht, sagte der 42-Jährige. Er sei ja bislang dreimal ausgeschafft worden, die Behörden hätten ihn also belangen können, wenn das so wäre. Der renommierte Zürcher Anwalt Valentin Landmann hatte die Verteidigung übernommen, konnte aus gesundheitlichen Gründen aber nicht am Prozessauftakt teilnehmen. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
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