Hammerattacke auf TopbankerAngreifer muss in geschlossene Psychiatrie
Ein psychisch Kranker attackierte vergangenen Sommer in Basel den Chef der französischen Nationalbank. Die Frage nach dem Motiv bleibt offen.

Im Raum stand zuerst auch der Verdacht eines politischen Attentats: François Villeroy de Galhau, Präsident der französischen Nationalbank, wurde im Juni 2022 in Basel mit einem Hammer angegriffen. Der Banker nahm zuvor an einer Versammlung in der BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) teil. Die Schläge richteten sich gegen den Kopf des Bankers, weswegen die Staatsanwaltschaft Anklage wegen vorsätzlicher versuchter Tötung erhob.
Das Strafgericht Basel-Stadt sah den Strafbestand erfüllt. Weil beim 40-jährigen Schweizer eine schwere paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, hat ihn das Gericht als strafunfähig beurteilt. Die Tat steht nach Ansicht des Gerichts im Zusammenhang mit seinem Wahn. Nicht im Sinn einer Strafe, sondern im Sinn der Behandlung und des Schutzes der Allgemeinheit hat es ihn darum zu einer stationären Massnahme verurteilt. Die Massnahme ist vorerst befristet auf fünf Jahre, ist aber verlängerbar.
Der Verurteilte und sein Verteidiger machten geltend, dass nicht der Verurteilte, sondern ein unbekannter Dritter den Banker angegriffen habe. Dieser habe fliehen können und an seiner Stelle sei der Verurteilte festgenommen worden. Eine Version, die von zahlreichen Zeuginnen und Zeugen und der Spurensicherung nicht bestätigt wurde.
Motiv bleibt unklar
Den Vorwurf von Manipulation und einseitigen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sah das Gericht nicht erfüllt.
Ein Tatmotiv im engeren Sinn könne das Gericht nicht festmachen, betonte der vorsitzende Richter der Dreierkammer. Man wolle sich hier auch nicht mit Spekulationen auf die Äste hinauswagen.
«Wenn man sich das vorstellt, dass der Angreifer auch noch weiter auf den Kopf seines Opfers einschlagen will, wenn dieses bereits am Boden liegt, muss man davon ausgehen, dass tödliche Verletzungen entstehen können», so der Richter.
Der Verurteilte zeigte im Laufe der Gerichtsverhandlung keine Einsicht dafür, dass er psychisch krank ist, und hielt vehement an der Theorie des entkommenen Dritttäters fest.
Fehler gefunden?Jetzt melden.