Angeklagter Bordellbetreiber: Alles war völlig legal
Prozess gegen Ring mutmasslicher Menschenhändler: Die Verteidigung verlangt ausser in einem Neben-Punkt einen Freispruch für den 60-jährigen Solothurner. Und eine Entschädigung.
Der Anwalt des wegen Menschenhandels angeklagten Mannes will einen Freispruch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona erreichen. Die Privatklägerschaft forderte heute dagegen finanzielle Entschädigungen. Bis zu 33'000 Franken Schadensersatz und bis zu 25'000 Franken Genugtuung würden jeder der zwölf Privatklägerinnen zustehen, sagte deren Anwältin. Das Geld müsse vom Hauptangeklagten sowie zwei der Mitangeklagten bezahlt werden.
Der Gewinn aus dem illegalen Prostitutionsgeschäft des 60- jährigen Hauptangeklagten stehe vollständig den Opfern zu, hatte die Anwältin ihre Forderung begründet.
Schadensersatz für den Bordellbetreiber
Aus Sicht der Verteidigung fehle dafür jede Basis. Stattdessen beantragte der Anwalt des Bordellbetreibers eine Entschädigung für die mehr als einjährige U-Haft, die sein Mandant in den Jahren 2006 und 2007 absitzen musste. Der ehemalige Metzger soll sich allein der Geldwäsche schuldig gemacht haben.
Da der 60-Jährige aus dem Delikt aber keinen Profit gezogen hätte und es sich bei dem Versuch, Gelder aus einem Drogengeschäft zu verschleiern, um einen einmaligen Freundschaftsdienst gehandelt habe, sei maximal eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten zu akzeptieren.
Freispruch verlangt
In allen weiteren Anklagepunkten – Freiheitsberaubung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pornografie und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern – sei der Straftatbestand nicht erfüllt, hiess es im Plädoyer des Verteidigers.
Die in den Bordellen des Hauptangeklagten beschäftigten Brasilianerinnen seien weder zum Arbeiten gezwungen, noch gegen ihren Willen in die Schweiz geschafft, noch eingesperrt worden. Den Aussagen der Zeugen zufolge wussten die Frauen schon in Brasilien, was sie in der Schweiz erwartet.
Sie seien sowohl über ihre Tätigkeit als Prostituierte sowie über das Lohnsystem auf Schuldenbasis informiert worden. Sie hätten die Wahl gehabt, die Konditionen und den Job abzulehnen. Es könne nicht dem Angeklagten angelastet werden, wenn er seine Geschäfte im Auge hatte. Dass ein Geschäftsmodell, das auf Sexdienstleistungen von Frauen basiert, moralisch fragwürdig sei, stehe auf einem anderen Blatt, ergänzte der Anwalt. Doch strafbar sei es grundsätzlich nicht.
Anklage: Achteinhalb Jahre Gefängnis für Bordellbetreiber
Der Bundesstaatsanwalt hatte am Mittwoch achteinhalb Jahren Haft für den Solothurner Bordellbetreiber beantragt. Die vier mitangeklagten Helfer sollen für zweieinhalb bis drei Jahre ins Gefängnis.
In den kommenden Tagen äussern sich noch die vier weiteren Verteidiger zu den Strafanträgen. Die Urteilseröffnung wird für den 1. Dezember erwartet.
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