Angeklagter Berner Kinderschänder soll in die Psychiatrie
Er gab Jugendlichen vor, sie als DJ fördern zu wollen, füllte sie mit Alkohol ab und verging sich an ihnen: Auf diese Weise machte sich ein 47-Jähriger in Bern strafbar. Vor Gericht zeigte er sich nur teilweise einsichtig.

Im Prozess um zahlreiche sexuelle Handlungen eines 47-Jährigen mit Kindern hat die Staatsanwältin heute in Bern eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Der Mann soll allerdings nicht in Haft gesteckt, sondern in geschlossenem Rahmen therapiert werden.
Alle Voraussetzungen für eine solche stationäre Massnahme seien erfüllt, sagte Staatsanwältin Brigitte Janggen in ihrem Plädoyer. So sei der Mann psychisch schwer gestört, und die Rückfallgefahr sei laut der psychiatrischen Expertin hoch.
Schuldig gemacht hat sich der 47-jährige Mann für Janggen der sexuellen Nötigung, der Schändung, der sexuellen Belästigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und des Versuchs dazu, der Pornografie und weiterer Delikte. Dazu gehört mehrfaches Fahren trotz entzogenem Führerausweis.
Es sei höchste Zeit, dass der Angeklagte lerne, sich mit den Folgen seiner Handlungen auseinanderzusetzen, und dass er Strategien entwickle, um sich zu ändern, sagte Janggen weiter. Dafür komme nur eine stationäre Massnahme in Frage. Sie stützte sich auf Aussagen der psychiatrischen Sachverständigen Karen Fürstenau, welche heute vom Gericht einvernommen worden war. Sie hatte eine stationäre Massnahme von etwa drei bis vier Jahren Dauer empfohlen.
Ein «ephebophiler» Mann
Vor Gericht steht seit Montag ein im Musik- und Eventgeschäft tätiger Mann, der schwul ist und sich nach eigenen Angaben von pubertierenden männlichen Jugendlichen angezogen fühlt. Das bestätigte die psychiatrische Expertin, die von «Ephebophilie» sprach.
Der sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben soll sich der Angeklagte im Winter 2011 vor einem Berner Club, als er einen Minderjährigen in sein Auto gelockt und an ihm sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Dies unter der Drohung, ihn umzubringen, wenn er nicht mitmache.
Auch weitere fünf Male soll er handgreiflich geworden sein und 14- bis 18-Jährige betastet oder mit ihnen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Oft habe er den Jugendlichen versprochen, sie als DJ zu fördern und sie mit Alkohol abgefüllt, sagte Janggen.
Etwa 25-mal soll er sich zudem vor einer Internet-Webcam vor Minderjährigen ausgezogen, sich befriedigt und mehrfach die Jugendlichen aufgefordert haben, es ihm gleich zu tun. In einigen Fällen blieb es laut der Anklage beim Versuch. Ein guter Teil der Jugendlichen, mit denen der Angeklagte via Schwulen-Internetseite in Kontakt trat, wohnt in Deutschland.
Verteidiger kritisiert Expertin
Eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten verbunden mit einer ambulanten Therapie beantragte der Verteidiger des Angeklagten. Fürsprecher Mark Schibler liess einzig den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern in drei Fällen gelten sowie – teilweise – die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Alle jene Fälle, die deutsche Jugendliche beträfen, fielen ausser Betracht. Im nördlichen Nachbarland der Schweiz gelte Schutzalter 14, und dort seien die massgeblichen Handlungen ausgeführt worden. Vor dem Berner Club sei es nur zu sexuellen Handlungen gekommen, nicht zu einer Nötigung, sagte Schibler weiter. Sein Mandant sei nie gewalttätig gewesen. Die Aussagen des Jugendlichen seien unglaubwürdig.
Schibler kritisierte auch die psychiatrische Sachverständige Fürstenau. Sie mache einen Denkfehler, wenn sie sage, in der Schweiz gelte Schutzalter 16. Also seien Männer, welche sich von unter 16-jährigen Pubertierenden angezogen fühlten, psychisch krank.
Dass sämtliche Nachbarländer der Schweiz Schutzalter 14 hätten, zeige doch, dass eine Neigung zu 14- oder 15-jährigen nicht krank sein könne. Deshalb handle es sich auch nicht um einen Pädophilie-Prozess, sondern eben um Ephebophilie. Sein Klient müsse bestraft werden und sei bereit, sich behandeln zu lassen. Doch für krank erklären dürfe man ihn nicht. Auch gemeingefährlich sei er nicht. Auch der Angeklagte selber bestritt vor Gericht, pädophil zu sein. Er wisse aber, dass er Fehler begangen habe, sagte er. Das Gericht gibt das Urteil am Freitag bekannt.
SDA/rbi
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