Andrea Stauffacher wehrt sich gegen Gefängnisstrafe
Die Linksaktivistin aus Zürich ruft die Bundesrichter an und rekurriert gegen eine 17-monatige Freiheitsstrafe. Der Staat habe widerrechtlich Beweise beschafft, begründet sie ihren Rekurs.

Im November 2011 hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Zürcherin Andrea Stauffacher zu 17 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das will die Linksaktivistin nicht hinnehmen und ruft das Lausanner Bundesgericht an.
Mit diesem Schritt wolle sie zeigen, dass es sich um einen politischen Prozess gegen sie handle, sagte Stauffacher gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» (Artikel online nicht verfügbar). Sie wirft im gleichen Atemzug dem Staat vor, mit illegalen Beweisen zu hantieren, mit dem Ziel, eine Kommunistin an ihrer Politik zu hindern.
Horror-Knall-Raketen gegen spanisches Konsulat
Die Bundesanwaltschaft wirft der Aktivistin ihrerseits vor, fünf Sprengstoff- und Brandanschläge zwischen 2002 und 2007 verübt zu haben. Die Richter am Bundesstrafgericht verurteilten die Zürcherin nach einem mehrtägigen Prozess: Sie habe sich aber lediglich in zwei Fällen der Gefährdung durch Sprengstoffe schuldig gemacht.
Dabei ging es um Angriffe auf das Spanische Generalkonsulat und ein Gebäude der Kantonspolizei Zürich, die sie mit umgebauten «Horror-Knall»-Raketen verübt hatte. An beiden Tatorten fanden die Untersuchungsbehörden DNA-Spuren von Stauffacher.
DNA-Beweis nicht rechtens
Der Anwalt der 61-Jährigen hatte vor den Richtern im Tessin argumentiert, dass es zu keinem der Anklagepunkte eine geschlossene Indizienkette gebe. Zudem sei der DNA-Beweis nachträglich und illegal beschafft worden. Er forderte deshalb einen Freispruch.
Dieser Argumentation folgten die Richter zwar, trotzdem sprachen sie Stauffacher schuldig. Die Linksaktivistin ist zuvor schon mehrmals verurteilt worden, hauptsächlich wegen Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Vermummungsverbot.
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