An diesem Keks könnte sich Zuckerberg verschlucken
In den USA ist das soziale Netzwerk Facebook von einem Anwalt wegen der Cookies verklagt worden, die auf den Computern der Nutzer abgelegt werden.

Bei Cookies («Kekse» oder «Plätzchen») handelt es sich um kleine Dateien oder Programme, die eine Website auf dem Rechner des Nutzers ablegt. Darin werden oft personenspezifische Daten gespeichert, die bei einem späteren Besuch die Identifizierung des Nutzers und die Übernahme von persönlichen Einstellungen erleichtern. Wer sich dadurch ausspioniert fühlt, kann seinen Browser so einstellen, dass Cookies abgelehnt werden.
Eine generelle Ablehnung von Cookies ist aber nicht zu empfehlen, da dann beispielsweise Online-Banking-Websites oft gar nicht funktionieren. So nutzen Banken die Cookies, um sicherzustellen, dass eine Verbindung zu einem bestimmten Rechner besteht und um diesen Rechner zu identifizieren.
Ein Rechtsverstoss?
In den USA ist nun Facebook von einem Anwalt wegen der Cookies verklagt worden, die das soziale Netzwerk auf den Computern der Nutzer ablegt. Der 42-jährige John Graham sieht in den Cookies einen Verstoss gegen die Gesetze, die das Abhören von Gesprächen regeln. Graham zeigte sich verärgert darüber, dass eines dieser kleinen Programme die Aktivitäten des Nutzers auch dann weiter beobachtet, wenn sich dieser von Facebook abgemeldet hat.
Graham reichte deshalb eine Klage bei einem Gericht im US-Staat Kansas ein. Er will erreichen, dass seine Klage als Sammelklage anerkannt wird, die stellvertretend für die 150 Millionen Facebook-Nutzer in den USA steht. Ob die Klage aber überhaupt anerkannt wird, ist noch unklar. Frühere rechtliche Schritte gegen Cookies wurden meist abgelehnt, weil kein Schaden nachweisbar war.
«Das sind wichtige Fragen»
Die Cookies von Facebook waren auch früher schon in die Kritik geraten. Das Unternehmen erklärte danach, sie verstiessen nicht gegen den Datenschutz oder gegen Sicherheitsvorschriften. Facebook speichere keine Daten, zu denen man nicht berechtigt sei.
Graham fordert das Gericht in seiner Klage auf, zu klären, ob Facebook verboten werden könne, Daten über Kommunikation des Nutzers auch dann zu registrieren, wenn dieser sich aus seinem Facebook-Konto abgemeldet habe. Das seien wichtige Fragen, die ein Gericht prüfen sollte, erklärte David Jacobs von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Privacy Information Center (EPIC). Eine ähnliche Klage war nur eine Woche zuvor in Kalifornien eingereicht worden.
Neun Bürgerrechtsgruppen, darunter EPICenter und die Amerikanische Bürgerrechtsunion, hatten sich erst kürzlich mit der Bitte an die US-Handelskommission gewandt, nach den jüngsten Änderungen bei Facebook müsse geprüft werden, wie die Daten der Nutzer gespeichert werden.
dapd/sda/rek
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