Amoktat Lörrach: Nitroverdünnung und Benzin im Anwaltsbüro
Der Amoklauf in Lörrach war nach Angaben der Polizei und Staatsanwaltschaft von der 41-Jährigen teilweise geplant gewesen.
In den Räumen der Anwältin fanden Kriminaltechniker rund 50 Liter Nitroverdünnung sowie 10 bis 20 Liter Benzin und mehrere Liter Spiritus, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Lörrach am Freitag mitteilten. Die 41-Jährige zündete demnach, nachdem sie grossflächig die brennbaren Flüssigkeiten verteilt hatte, das Feuer vom Eingangsbereich der Wohnung aus an. Bisherigen Erkenntnissen zufolge soll die Frau mit der Trennung von ihrem Ehemann und ihrem Kind nicht zurechtgekommen sein. Ausserdem soll sie Schwierigkeiten gehabt haben, beruflich Fuss zu fassen.
Die Frau hatte in den Jahren 2004/2005 wegen ihrer Fehlgeburt und der anschliessenden Schwangerschaft zwar kurzfristig Kontakt zu einem Psychotherapeuten. Es lägen jedoch bislang keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass sie danach in psychiatrischer oder psychologischer Behandlung war. Ihr Ehemann soll der Anwältin aber «in jüngster Vergangenheit» geraten haben, entsprechende Kontakte aufzunehmen. An das Datum der Fehlgeburt, die sich 2004 im Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach ereignete, soll sie sich in den folgenden Jahren wiederholt erinnert haben. Aus einem aufgefundenen Schreiben habe sich zudem ergeben, dass sich die 41-Jährige im Jahr 2006 um eine Tätigkeit in der Verwaltung des Krankenhauses beworben hatte, aber nicht angestellt wurde.
Vier Menschen getötet
Nach der Rekonstruktion der Geschehnisse nimmt die Polizei und Staatsanwaltschaft zudem an, dass durch das Eingreifen des getöteten Krankenpflegers weitere Taten verhindert werden konnten. Er habe sich der Täterin entgegengestellt und sie dadurch aufgehalten, bis kurze Zeit später die Einsatzkräfte eintrafen, teilten die Behörden weiter mit. Bei dem Amoklauf der 41-jährigen Rechtsanwältin waren am Sonntag vier Menschen ums Leben gekommen: ihr getrennt lebender 44-jähriger Ehemann, der gemeinsame fünfjährige Sohn, ein 56-jähriger Krankenpfleger und die Täterin selbst.
dapd/jak
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