Amir B. hat seine letzte Chance vertan
Kommentar Von Stefan Hohler Amir B., der in Schlieren geboren und in der Schweiz aufgewachsen ist, beschäftigt die Justiz wie wohl kaum ein Zweiter. Einen Turm von einem Meter Höhe bildeten seine Akten, sagte der Richter bei der letztjährigen Gerichtsverhandlung in Zürich. Inzwischen ist daraus ein noch höherer Aktenberg geworden. Am gestrigen Prozess in Hinwil sprach der Vorsitzende von über 30 Delikten, begangen in den letzten zehn Jahren. Der Fall Amir B. ist geradezu ein Schulbeispiel dafür, wann eine Ausschaffung vollzogen werden sollte. Zwar ist das gestrige Urteil noch nicht rechtskräftig und der Anwalt von Amir B. hatte durchblicken lassen, dass er den Fall weiterziehe. Gegenüber Amir B. aber nochmals Milde walten zu lassen und dem Mann eine weitere Chance zu geben, wäre vergebliche Liebesmüh. Jetzt ist das kantonale Migrationsamt gefordert. Es muss sich bei einem rechtskräftigen Urteil dafür einsetzen, dass der Serbe nach Vollzug der Strafe ausgewiesen wird. Auch wenn der 28-Jährige die Niederlassungsbewilligung C besitzt und ein verheirateter zweifacher Familienvater ist. Er zeigt weder Einsicht noch Reue und liebäugelte noch in der Untersuchungshaft mit dem Kauf eines PS-starken Autos, obwohl kaum wahrscheinlich ist, dass er sein «Billett» jemals wiedersehen wird. Ihm kann keine günstige Prognose ausgestellt werden. Wenn Amir B. nicht ausgeschafft wird, wer denn sonst?
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