Am Montag tritt Sabine W. vor die Richter
Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann befragen die Parteien das mutmassliche Vergewaltigungsopfer. Ausserdem geht es einmal mehr um Verfahrensstreitigkeiten.
Im Prozess wegen Vergewaltigung gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann soll am Montag (18. Oktober) endlich das mutmassliche Opfer vernommen werden. Die Befragung der 37-jährigen Radiomoderatorin war am Mittwoch wegen Verfahrensstreitigkeiten verschoben worden.
Vor der Vernehmung wird es vor dem Landgericht Mannheim vermutlich noch um einen weiteren Kachelmann-Gutachter gehen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass sie ein Fragerecht des Kölner Professors Tilman Elliger ablehnt. Sie hält den Mediziner und Psychiater für befangen. Elliger hatte nach der Haftentlassung des TV-Wettermoderators aus der Untersuchungshaft mit ihm im Restaurant gesessen. Dies und seine im Auftrag Kachelmanns erstellten Stellungnahmen lassen die Staatsanwaltschaft an seiner Neutralität zweifeln, wie Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge bereits am 22. September im Prozess sagte. Da die Verteidigung dann aber zunächst auf Gutachter Elliger verzichtete, spielte diese Frage keine Rolle mehr. Seit 13. Oktober nimmt der Psychiater aber wieder am Mannheimer Prozess teil.
Der Prozess wird von weiteren Verfahrensfragen beherrscht. Die Verteidigung hat am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Mannheimer Berufsrichter gestellt. Bis spätestens Mittwoch (20. Oktober) müssen andere Richter hierüber entscheiden.
Anwalt Reinhard Birkenstock lastet dem Gericht fehlerhafte Belehrung der Ex-Freundin Kachelmanns an. Die Verteidigung geht bei der Vergewaltigungsanzeige von einer Falschbeschuldigung aus. Weil diese strafbar wäre, wollen die Anwälte eine Belehrung der Zeugin über ihr Schweigerecht. Denn ein Zeuge muss Fragen nicht beantworten, wenn er sich dadurch selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Das Gericht lehnte solch eine Belehrung jedoch ab.
Die Staatsanwaltschaft trat dem Befangenheitsantrag inzwischen schriftlich entgegen und bezeichnete die Rechtsmeinung der Verteidigung als «nicht zutreffend». Sprecher Andreas Grossmann sagte dazu am Freitag: Blosse Vermutungen, eine Zeugin begebe sich durch ihre Aussage in die Gefahr eigener Strafverfolgung, reichten nicht aus.
dapd/uk/han
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