Aktie von Basler Pharmafirma schiesst nach oben
Fast sieben Prozent legt heute Morgen das Papier von Actelion an der Schweizer Börse zu. Der Grund dafür: Das Pharmaunternehmen hat äusserst positive Nachrichten aus den USA erhalten.
Die Aktien des Biopharma-Unternehmens Actelion legen im frühen Handel deutlich zu. Die Anleger reagieren damit auf die Zulassung des Lungenmedikamentes Opsumit in den USA. Bis gegen 9.35 Uhr legen die Actelion-Aktien in einem relativ volatilen Handel und bei bereits rund einem doppelten durchschnittlichen Tagesumsatz um 6,7 Prozent auf 68.95 Franken zu. Der Gesamtmarkt, gemessen am SMI, steigt derweil um 0,39 Prozent. Im bisherigen Jahresverlauf zogen die Actelion-Titel bis Ende letzter Woche bereits um gut 48 Prozent an; 2012 hatten sie bereits um 35 Prozent zugelegt.
Die US-Arzneimittelbehörde FDA gab Opsumit zur Behandlung von Patienten mit Bluthochdruck im Lungenkreislauf (PAH) frei, wie Actelion am Wochenende mitgeteilt hatte. Es werde das einzige oral zu verabreichende PAH-Medikament sein, das nachweislich die Krankheitsprogression verzögere, erklärte Firmenchef Jean-Paul Clozel in der Mitteilung. Actelion habe die letzten 14 Jahre unermüdlich daran gearbeitet, Opsumit zu entwickeln.
Patentschutz läuft aus
Actelion erzielt noch immer fast 90 Prozent der Verkaufserlöse mit Tracleer, das zunehmender Konkurrenz durch das Gilead-Medikament Letairis ausgesetzt ist. Ausserdem läuft 2015 der Patentschutz von Tracleer in wichtigen Ländern aus.
Den Zulassungsentscheid für Opsumit in der EU erwartet Actelion «früh im Jahr 2014». Zulassungsanträge wurden ausserdem in der Schweiz, Kanada, Australien, Taiwan, Korea und Mexiko gestellt.
Warnhinweis nötig
In den USA soll das Medikament in den kommenden Wochen den Patienten zugänglich gemacht werden. Opsumit erhöht klinischen Studien zufolge die Überlebenschancen von PAH-Patienten deutlich. Analysten trauen dem Präparat Milliardenumsätze zu.
Die Produktinformation für die USA muss allerdings einen Warnhinweis enthalten, wonach das Medikament nicht bei Schwangeren angewendet werden sollte. Ärzte werden zudem darauf hingewiesen, vor Beginn einer Behandlung die Hämoglobin- und Leberenzymwerte zu erheben und diese gegebenenfalls während der Therapie zu beobachten. Beim Konkurrenzmedikament Letairis ist dies nicht nötig.
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