AirBnB-Touristen müssen Gasttaxe bezahlen
Basel-Stadt will künftig auch von Touristen, die ihre Übernachtung über eine Vermittlungsplattform wie AirBnB gebucht haben, eine Beherbergungsabgabe verlangen.

Mit dem Gasttaxengesetz, das auf Anfang 2018 in Kraft treten soll, will die Basler Regierung dafür sorgen, dass Hotels und Betriebe der Parahotellerie gleich lange Spiesse haben. Deshalb soll künftig von sämtlichen Übernachtungsgästen eine Gasttaxe erhoben werden und nicht nur für jene konventioneller Betriebe, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht.
Keine «Lex-AirBnB» - Gespräche laufen
Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton mit Vermittlungsplattformen Vereinbarungen abschliessen kann, um den administrativen Aufwand bei kleinen Anbietern und den Behörden tief zu halten. Mit AirBnB, der derzeit bekanntesten Plattform, hat das zuständige baselstädtische Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bereits Gespräche aufgenommen.
Ziel sei eine Vereinbarung, in der sich AirBnB verpflichtet, für die Gäste in Basel-Stadt die Gasttaxe einzuziehen und dem Kanton abzuliefern, hiess es beim AWA. Eine «Lex Airbnb» sei das neue Gasttaxengesetz jedoch nicht, sagte Samuel Hess, Leiter Wirtschaft beim AWA auf Anfrage. Es gebe noch diverse andere Anbieter.
Vorgesehen ist im neuen Gesetz auch die Möglichkeit, Beherbungsbetriebe einer Registrierungspflicht zu unterstellen. Von einem griffigeren Sanktionsrecht erhoffen sich die Behörden zudem bessere Instrumente für die Bekämpfung von Missbräuchen, um so fairere Marktbedingungen für alle Beherbergungsbetriebe schaffen zu können. Ersetzen soll das neue Gasttaxengesetz das heutige Gesetz, das aus dem Jahr 1942 stammt. Dieses sei in mehreren Punkten veraltet und genüge den heutigen und künftigen Ansprüchen nicht mehr, heisst es in der Mitteilung.
200'000 bis 300'000 Franken Mehreinnahmen
Letztes Jahr resultierten aus der Gasttaxe brutto 4,3 Millionen Franken. Die Regierung erhofft sich durch das neue Gesetz zusätzliche 200'000 bis 300'000 Franken, wie beim AWA zu erfahren war. Wie viele Gäste via AirBnB oder andere Plattformen in Basel eine Übernachtung buchen, ist den Behörden nicht bekannt.
Die Regierung will indes nicht nur den Kreis jener ausweiten, welche die Gasttaxe bezahlen müssen, sondern diese gleichzeitig anheben. Bisher betrug die Taxe 3.50 Franken pro Übernachtung. Künftig ist eine Bandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken vorgesehen.
Die Mehreinnahmen sollen Basel Tourismus laut Regierung «wichtige Impulse» verleihen. Zwar wird ein Teil der zusätzliche Mittel für eine höhere Abgeltung der Leistungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) benötigt, doch sind auch zusätzliche Angebote für die Übernachtungsgäste vorgesehen.
Geplant ist, aus dem bisherigen «Mobility Ticket», das Hotelgästen seit 1999 freie Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr bietet, einen eigentlichen Gästepass zu machen, der diverse Vergünstigungen und Gratisangebote umfasst. Das neue Gesetz kommt nun in den Grossen Rat. In Kraft treten kann es frühestens Anfang 2018.
SDA/amu
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