Affäre Nef: Warum dementiert Schmid die Vorwürfe nicht?
Warnte jemand aus dem VBS den ehemaligen Armeechef Nef vor einer Hausdurchsuchung? Die Militärjustiz weist jeden Verdacht von sich. Und das VBS sagt noch immer nichts.
Stimmt der Vorwurf oder stimmt er nicht? Die «Weltwoche» schrieb am Donnerstag letzter Woche mit Berufung auf Zürcher Polizeikreise, Roland Nef sei im Herbst 2006 vor einer Hausdurchsuchung heimlich gewarnt worden. Daraufhin habe er sich bei der Polizei gemeldet. Nefs Anwalt hat die Meldung zwar dementiert, doch der Vorwurf ist damit nicht vom Tisch. Ebenso bleibt der Verdacht einer undichten Stelle im Departement Schmid. Wer wusste von der bevorstehenden Hausdurchsuchung?
Auf GPK-Anfrage will man Auskunft geben
Bundesrat Schmid schweigt bis jetzt beharrlich zu den neuen Unklarheiten im Fall Nef. Warum dementiert er die Vorwürfe nicht? Auch seine Kommunikationsabteilung lässt sie im Raum stehen. VBS-Sprecher Martin Bühler bleibt weiter im Allgemeinen: «Geht es um eine Haus- oder Bürodurchsuchung eines Bundesangestellten, muss unsere Organisationseinheit für Informations- und Objektschutz (IOS) beigezogen werden. Ob das im Fall Nef so war, kann ich nicht sagen.» Man stellt sich im VBS auf den Standpunkt, es handle sich um Interna. «Wenn die GPK Auskunft verlangen wird, wird man Auskunft geben müssen, aber sonst nicht», so Bühler.
Trotz der offenen Fragen ist davon auszugehen, dass die IOS mit der Durchsuchung zu tun hatte. Werde sie beigezogen, müsse auch der jeweilige Vorgesetzte des Betreffenden informiert werden, sagt Bühler. Das war bei Roland Nef im Jahr 2006 der damalige Chef Herr Luc Fellay. Er war in den vergangenen zwei Tagen nicht erreichbar.
Dafür wehrt sich die Militärjustiz. Aus Armeekreisen wird ventiliert, der Oberauditor sei ebenfalls in den Fall Nef involviert gewesen. Damit habe man nichts zu tun, «und mit einer Hausdurchsuchung schon gar nicht», sagt der Kommunikations-Chef der Militärjustiz, Martin Immenhauser. Es habe sich zu keiner Zeit die Frage gestellt, ob die Militärjustiz den Fall Nef übernehme, handle es sich doch um eine rein zivile Angelegenheit.
Eine Ermächtigung der Militärjustiz
Es gab allerdings einen Kontakt zwischen der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und dem Oberauditorat, auf den Immenhauser hinweist. Am 8. November 2006 ersuchte Staatsanwältin Sabine Tobler bei der Militärjustiz um eine Ermächtigung für die «Durch- bzw. Fortführung des zivilen Strafverfahrens (wegen Verdachts u.a. Nötigung)» während des Militärdienstes. Nef befand sich zum Zeitpunkt der Anfrage nicht im Truppendienst, deshalb wäre diese Ermächtigung an sich nicht nötig gewesen wäre, die Zürcher wollten sich offenbar aber absichern.
Die Militärjustiz erteilte die Ermächtigung am 10. November. Nefs Ex-Freundin hatte am 27. September bei der Zürcher Stadtpolizei Anzeige wegen Nötigung eingereicht. Nef soll sie lange und penetrant verfolgt und belästigt haben.
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