Adliswiler Würger verurteilt
Seine widersprüchlichen Aussagen, die Vorstrafen sowie das wenig glaubhafte Auftreten am Prozess sind einem Deutschen zum Verhängnis geworden.
Von Anja Müller Horgen – Neun Jahre Harf sind ein hartes Urteil, das die drei Richter am Bezirksgericht Horgen fällten. Die Begründung: Der 44-Jährige habe sein Opfer – einen drogenabhängigen Bekannten – in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2010 nur deshalb nicht zu Tode gewürgt, weil seine Nachbarin im entscheidenden Moment eingegriffen habe. Eskaliert war der Streit zwischen den beiden Männern in Adliswil wegen 30 Franken. Der Bekannte wollte oder konnte dem Deutschen das geschuldete Geld nicht zurückgeben, er provozierte ihn stattdessen verbal. Daraufhin attackierte und würgte der Deutsche seinen Schuldner derart massiv, dass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Dabei wusste der Täter, dass sein Opfer schwer herzkrank ist. Als die Wohnungsmieterin in die Situation eingriff, indem sie dem Angreifer auf den Rücken sprang, verpasste ihr dieser zwei Faustschläge ins Gesicht. Sie erlitt Prellungen, ihr Kollege ein Würgetrauma und starke Hämatome an Hals und Kiefer. «Lediglich eine Ohrfeige» Der Beschuldigte hatte am Dienstag vor Gericht mehrmals seine Unschuld beteuert. Er habe seinem Schuldner nach einem Gerangel lediglich eine Ohrfeige verpasst, um ihm «die Leviten zu lesen». Ansonsten sei nichts passiert. Der Bekannte habe sich die Verletzungen selber zugefügt, um ihn zu belasten. Diese Version nahm ihm das Gericht aber nicht ab. «Drei Ärzte, die den Geschädigten nach dem Vorfall unabhängig voneinander untersucht hatten, kamen zum Ergebnis, dass es sich bei den Verletzungen am Hals eindeutig um Würgemarken handelt», argumentierte der Richter im Urteil. Ebenfalls gegen den Angeklagten sprach, dass er sich während der gesamten Untersuchung in einem schlechten Licht präsentiert, widersprüchliche Angaben gemacht und gelogen hatte. Zahlreiche Vorstrafen verschlechterten das Bild des Mannes zusätzlich. Von 1983 bis 2007 wurde der Deutsche in seinem Heimatland 15-mal verurteilt, unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Insgesamt zwölf Jahre lang sass er wegen verschiedener Delikte in deutschen Gefängnissen. In die Schweiz war er gekommen, um einen Schlussstrich unter seine kriminelle Vergangenheit zu ziehen. Psychotherapie verordnet Neben den neun Jahren Haft hat das Gericht dem Deutschen eine Busse von 2000 Franken auferlegt. Ausserdem muss er sich psychiatrisch behandeln lassen, um seine erhöhte Gewaltbereitschaft und die geringe Frustrationstoleranz therapieren zu lassen. Die 500 Tage Sicherheits- und Untersuchungshaft, die er bis jetzt im Gefängnis Dielsdorf abgesessen hat, werden ihm angerechnet. Das Urteil kommt der Forderung des Staatsanwalts sehr nahe. Dieser hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von elf Jahren verlangt. Ganz anders der Verteidiger des Deutschen. Er hatte auf Freispruch seines Mandanten plädiert und eine Entschädigung und Genugtuung in Höhe von insgesamt 110 000 Franken gefordert.
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