Seite «Todesanzeigen» komplettAb Montag publizieren wir wieder Bestattungsmeldungen
Der BaZ-Verlag hat einen Weg gefunden, um sicherzustellen, dass der Informationsfluss funktioniert.

Seit dem 1. April vermissten viele vor allem ältere BaZ-Leserinnen und BaZ-Leser die kleinen Bestattungsanzeigen auf der Seite «Todesanzeige» in der gedruckten Zeitung. Dass diese nun während mehreren Tagen nicht mehr vermeldet wurden, geht auf eine Gesetzesänderung des Kantons Basel-Stadt zurück. Gemäss dem per 1. April 2021 in Kraft getretenen Bestattungsgesetz wird nur noch online vermeldet, wer verstorben ist.
Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei, begründete dies in einem Mail an die BaZ damit, dass der Kanton damit seinen politischen Willen ausdrücke, «die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben». Man verfolge das Ziel, «Informationen möglichst rasch zugänglich zu machen», was digital schneller zu gewährleisten sei als über gedruckte Zeitungen.
In derselben Mail erklärte Trueb aber auch ausdrücklich, dass es den Medien freistehe, «diese Informationen der Website zu entnehmen und abzudrucken». Das macht nun der Verlag der BaZ auch – ohne Unterstützung des Kantons wohlbemerkt. Ab Montag finden unsere Leserinnen und Leser auf der Seite «Todesanzeigen» wieder die Bestattungsmeldungen aus Basel-Stadt.
Ende gut, alles gut? Hängig ist immer noch die Motion von Annina von Falkenstein (LDP), die sich gegen «diese nicht nachvollziehbare Veränderung, die insbesondere digital weniger affine Menschen benachteiligt und verärgert», wehrt. Von Falkenstein verlangt mit der Motion die Änderung des nigelnagelneuen Gesetzesartikels. Der Kanton soll den Printmedien die Informationen wieder zusenden. Wir harren der Dinge, die da kommen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Ganz einfach und pragmatisch, Bravo.
Und ich hoffe, dass ich noch lange,lange Zeit, meinen Namen nicht unter den Anzeigen sehen werde... ;-)