Baselbieter Parkplatz-OrdnungAb 1. Februar bestimmen Gemeinden die Zahl ihrer Parkplätze selbst
Die 86 Baselbieter Gemeinden können künftig die Anzahl der Parkplätze bei Neubauten selbst steuern. Eine entsprechende Gesetzesrevision tritt am Mittwoch in Kraft.

Ab Mittwoch erhalten die Baselbieter Gemeinden die Kompetenz zur selbstständigen Regelung ihres Parkplatzbedarfs. Dazu hat der Baselbieter Regierungsrat die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz angepasst und auf den 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt.
Gemeinden autonom
Mit der vom Landrat im Mai 2022 beschlossenen Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes dürfen die Gemeinden nun also selbst bestimmen, wie viele Parkplätze bei neuen Bauten errichtet werden müssen. Bisher galt etwa für Privathäuser der Schlüssel von 1,3 Parkplätzen pro Wohneinheit. Für ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen bedeutete dies die zwingende Erstellung von zehn Bewohner- und drei Besucherparkplätzen.
Die neu gewonnene Autonomie reicht so weit, dass Gemeinden bei unbewohnten Gebäuden gar keine Parkplätze mehr vorschreiben müssen.
Flexibel reagieren
In der Revision legt der Regierungsrat nun fest, welche Inhalte ein Gemeindereglement und der dazugehörige Begleitbericht aufzuweisen haben. Ziel sei es, die Gemeindeautonomie zu stärken. Damit könne flexibler auf unterschiedliche kommunale Parkierungsbedürfnisse eingegangen werden, so der Regierungsrat am Dienstag in einer Medienmitteilung. Künftig könnten so die regionalen Unterschiede bei der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung besser berücksichtigt werden.
Trotz gestärkter Gemeindeautonomie könne ein lokales Parkierungsreglement aber nur genehmigt werden, wenn es auch von der Regierung genehmigt werde. Verzichtet eine Gemeinde auf eine eigene Regelung, so würden weiter die bisherigen kantonalen Bestimmungen für die Berechnung des Parkplatzbedarfs gelten.
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