Aargauer Grossmutter droht mehrjährige Haftstrafe
Die 65-Jährige, die ihre Enkel aus Angst vor einer Rückführung vor den Behörden versteckt hat, bleibt in Untersuchungshaft. Der Grund: Verdunklungsgefahr.

Eine Aargauer Grossmutter, die ihre neunjährige Enkelin aus Furcht vor einer Rückführung nach Mexiko entführt hatte, sitzt in Untersuchungshaft. Die 65-jährige Frau war vergangene Woche trotz behördlichen Hausarrestes von Frankreich zurück in die Schweiz gereist.
Die Frau hatte sich in Baden AG bei der Polizei gemeldet. Sie wurde in Gewahrsam genommen. Die Frau bleibt nun für die Dauer von bis zu zwei Monaten in Untersuchungshaft.
Verfahren wegen Kindsentführung
Das hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau entschieden, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage zu einem Bericht des «Blicks» sagte. Die Untersuchungshaft wird mit Verdunkelungsgefahr begründet. Es soll verhindert werden, dass sich die Frau mit Zeugen absprechen kann.
Gegen die Schweizerin läuft ein Strafverfahren wegen Kindsentführung und wegen Entziehens von Minderjährigen. Wer eine minderjährige Person dem Inhaber des Rechts zur Bestimmung des Aufenthaltsortes entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben, wird gemäss Strafgesetzbuch auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Mit Enkelin untergetaucht
Die Grossmutter war Mitte Mai mit ihrer Enkelin untergetaucht. Wenige Tage später wurde sie zusammen mit dem Mädchen in Frankreich aufgegriffen. Das Mädchen muss vorerst nicht zu seiner Mutter nach Mexiko zurück, weil sein Vater einen Antrag auf Aussetzung der Rückführung stellte.
Nach einem Entscheid des Bundesgerichtes muss die Neunjährige zur Mutter nach Mexiko zurückkehren. Der Vater und die Grossmutter fürchten jedoch um das Leben des Kindes. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit der Entführung auch gegen den Vater.
SDA/woz
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