Aargau nimmt über 1000 jungen Rasern «Billett» weg
Im Kanton Aargau sind im letzten Jahr so viele Führerausweise wie noch nie entzogen worden. Dabei hat die Polizei ihre Kontrollen nicht geändert.

1081 Ausweisentzüge bei jungen Autofahrern: «Dass diese Zahl so hoch ist, erschreckt uns am meisten», sagt Johannes Michael Baer, Leiter des Aargauer Strassenverkehrsamts, im Gespräch mit der «Aargauer Zeitung» (AZ). Es ist die Altersgruppe der 20- bis 29-jährigen Lenker, bei denen am meisten Ausweise entzogen werden müssen. 2009 waren es noch 812 Fahrausweisentzüge gewesen. Die «Billett»-Entzüge haben auch gesamthaft zugenommen – um 58 Prozent auf 8405.
Gemäss dem AZ-Bericht hat die Polizei nicht mehr Kontrollen durchgeführt. Die Strategie bei der Verfolgung von groben Verkehrsregelverletzungen sei nicht geändert worden. Allerdings werde der Drogenschnelltest bei Kontrollen aufgrund seiner hohen Zuverlässigkeit durch die Polizei mehr eingesetzt als früher. Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau, sagt, dass man Rasern mit Laser-Messgeräten und auf der Autobahn mit Videopatrouillen zu Leibe rücke. Die Strategie bei der Verfolgung von groben Verkehrsregelverletzungen sei aber nicht geändert worden.
Mehr Abklärungen der Fahreignung
Ein zentraler Grund für die massive Zunahme von Fahrausweisentzügen ist, dass solche Verfahren dank zusätzlichem Personal schneller abgeschlossen werden. Im Weiteren werden Lenker heute rascher zur Fahreignungsabklärung geschickt oder erhalten das «Billett» später zurück. Allein wegen Nicht-Eignung aufgrund von Krankheit oder Gebrechen wurden 1084 Ausweise entzogen – gegenüber 404 im 2009. Auch die zunehmende Alterung der Bevölkerung bedingt eine grössere Zahl von Fahrausweisentzügen.
Die verschärften Fahreignungsabklärungen im Kanton Aargau sind wohl auch eine Folge eines Unfalls, der vor sechs Jahren für Aufsehen sorgte. Ein damals 82-jähriger, einäugiger Mann hatte mit seinem Auto eine 15-jährige Velofahrerin erfasst und tödlich verletzt. Die Untersuchung zeigte rasch, dass der Rentner nicht mehr fahrtüchtig gewesen war und damit keinen Führerausweis hätte besitzen dürfen.
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