400 Franken Busse für schneebedeckte Scheinwerfer
Es genügt nicht, wenn Autofahrer im Winter nur die Fensterscheiben ihres Wagens von Schnee befreien. Das hat das Obergericht bestätigt.
Man kennt die Szene, die sich regelmässig bei Wintereinbruch wiederholt. Automobilisten kratzen auf der Fahrerseite ein Loch auf der Frontscheibe frei und machen sich im Blindflug auf den Weg. Dass solche «Iglu-Fahrten» nicht nur verboten, sondern auch gefährlich sind, sollte sich von selbst verstehen. Doch um für das «Führen eines nicht betriebssicheren und vorschriftsgemässen Fahrzeugs» verurteilt zu werden, genügt schon weniger.