Hass im Netz2700 Franken Geldstrafe für fünf Tweets
Der Blogger Reda El Arbi bezeichnet sich als «linksgrünen Gutmenschen». Wegen Beschimpfung und übler Nachrede wurde er jetzt verurteilt.

Da ist einer massiv zu weit gegangen, mindestens aus Sicht der Schaffhauser Staatsanwaltschaft: Der Zürcher Kommunikationsberater, Blogger und Twitterer Reda El Arbi ist in fünf Fällen verurteilt worden, wie die «Weltwoche» zuerst berichtete. Die Vorwürfe: Beschimpfung und üble Nachrede.
Laut dem Strafbefehl muss El Arbi eine Geldstrafe von 2700 Franken bezahlen, dazu kommen eine Gebühr von 600 Franken und eine Entschädigung an den Anwalt eines Klägers in der Höhe von rund 1600 Franken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Auf Anfrage kündigt El Arbi an, in allen fünf Fällen zu rekurrieren. Weiter will er sich dazu nicht äussern.
Falls der Strafbefehl Bestand hat, ist es ein gesellschaftlicher Weckruf: Social Media sind kein rechtsfreier Raum.
«Ohne Rücksicht»
Reda El Arbi war unter anderem bis 2018 als freier Journalist Autor des «Stadtblogs» auf Tagesanzeiger.ch. Seither zieht er es nach eigenem Bekunden vor, sich zu äussern, «ohne Rücksicht auf die publizistischen Titel nehmen zu müssen», für die er arbeite. Zudem sagt El Arbi von sich, er sei ein «linksgrüner Gutmensch, aber nicht nett». Letzteres beweist er mit zahllosen Blogeinträgen und Tweets, die sich in der Regel gegen rechtsbürgerliche Haltungen und Pandemie-Massnahmengegner richten.
Die Tweets, um die es in dem Strafbefehl geht, sind mit Schimpfwörtern, Schmähungen und Unflätigkeiten gespickt, die hier nicht wiedergegeben werden können. Fünf seiner Opfer haben im Frühling Strafanzeige eingereicht. Darunter der Corona-Aktivist Nicolas A. Rimoldi und der Chefredaktor von «20 Minuten», Gaudenz Looser. «20 Minuten» gehört wie die Redaktion Tamedia zum Medienkonzern TX Group.
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, El Arbi habe Rimoldi öffentlich einer «antisemitischen Grundhaltung» bezichtigt. Die Aussage habe den Ruf Rimoldis beschädigt, «ein ehrbarer Mensch» zu sein.
«Hetzerische Tweets»
Rimoldi sagt zum Urteil, El Arbi habe mit hetzerischen Tweets zum Klima des Hasses gegen Massnahmengegner beigetragen. «Es ist erfreulich, dass er nun endlich für seine Taten geradestehen muss.» Als Mitglied der Gesellschaft Schweiz-Israel bezeichnet Rimoldi den Antisemitismus-Vorwurf als «absurd».
Rimoldi ist selbst wegen Teilnahme an einer unbewilligten Corona-Demonstration verurteilt. Und auf Twitter nimmt er ebenfalls kein Blatt vor den Mund. Am 1. August forderte er die «Verhaftung des Gesamtbundesrates wegen Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung».
Wegen solcher und ähnlicher Äusserungen Rimoldis hält der Luzerner Jurist Loris Mainardi den Schaffhauser Strafbefehl für nicht gerechtfertigt: «Wer austeilt wie Rimoldi, darf nicht empfindlich sein, wenn er selbst auf Twitter angegriffen wird.»
Rimoldi hält dagegen: «Meine Kritik, dass das Vorgehen des Bundesrats strafrechtlich relevant ist, kann nicht mit persönlichen Beleidigungen gleichgesetzt werden. Das ist unredlich.»
Mainardi hat gegen Rimoldi in mehreren Kantonen eine Reihe von Anzeigen eingereicht, bisher hat keine davon zu einer Verurteilung geführt. Deshalb hat Rimoldi umgekehrt den Juristen wegen übler Nachrede eingeklagt.
«Dialog sollte respektvoll sein»
Der Chefredaktor von «20 Minuten» wie auch der Verlag haben gegen El Arbi Anzeige eingereicht, um sich gegen einen Tweet zu wehren, in dem ein Artikel des Pendlerblatts, wiederum in grober Sprache, unter anderem als «faktenfrei» bezeichnet wurde. Auch hier kam die Staatsanwaltschaft Schaffhausen zum Schluss, die Tatbestände üble Nachrede und Beschimpfung seien erfüllt.
Zum Urteil sagt eine Sprecherin von «20 Minuten»: «Die Auseinandersetzung mit unserer journalistischen Arbeit ist wichtig – wir schätzen das.» Dieser Dialog solle aber respektvoll sein. «In diesem Sinne erachten wir solche Urteile als richtig.»
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