20 Jahre Haft nach Zolliker Familiendrama
Nachdem ein 30-jähriger Mann seine Eltern mit über 50 Messerstichen getötet hat, hat ihn heute das Obergericht verurteilt.

Am 11. Oktober 2014 erschüttert eine Bluttat Zollikon: Ein 30-jähriger Mann tötet seine Eltern mit über 50 Messerstichen.
Das Bezirksgericht Meilen hat ihn im Juli vergangenen Jahres für schuldig befunden und zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Täter litt an Schizophrenie und war drogenabhängig. Diese Strafe wurde zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben – es handelt sich beim Urteil um eine sogenannte kleine Verwahrung.
Gegen das Urteil hat der Mann Berufung eingelegt. Deshalb wird heute Morgen die Verhandlung am Obergericht Zürich zweitinstanzlich geführt.
Bei der Verhandlung im letzten Jahr plädierte der Verteidiger auf Freispruch und eine stationäre Behandlung aufgrund der psychischen Krankheit seines Mandanten. Dieser habe sich von seinem Vater bedroht gefühlt und um sein Leben gefürchtet. Der Täter war bereits vorbestraft.
Brutales Vorgehen
Der Täter ist damals mit äusserster Brutalität vorgegangen. Mit einem Küchenmesser stach er zuerst 17-mal auf seinen Vater ein, bis die abgebrochene Klinge in dessen Schädel stecken blieb. Als die Mutter in die Küche kam, tötete er auch sie mit zwei weiteren Messern und rund 40 Stichen.
Was geht in einem jungen Mann vor, der eine solche Bluttat begeht? Aus der Verhandlung im Juni des letzten Jahres lässt sich schliessen, dass es in der Familie schon länger Probleme gegeben hatte. Einerseits litt der Mann unter den Erwartungen seines Vaters. Andererseits wurden ihm von seinen Eltern alle Steine aus dem Weg geräumt. Er wurde nie richtig selbstständig.
Nach zwei Klinikaufenthalten kam der damals 30-Jährige wieder bei seinen Eltern unter – obwohl eine Gutachterin vor einem hohen Gewaltpotenzial aufgrund der Schizophrenie warnte und von einem Verlassen der Klinik abriet. Zwei Wochen später fand die Warnung ihre brutale Bestätigung.
Wohlstandsverwahrlost
In den Plädoyers von heute Montag zeichneten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwar stark unterschiedliche Bilder des Täters und des Tathergangs. Dass der Beschuldigte an einer Wohlstandsverwahrlosung gelitten habe, darin waren sich aber beide Parteien einig.
Während die Verteidigung sagte, der Beschuldigte habe sich nach Anerkennung und Zuneigung gesehnt und anstelle dessen Geld erhalten, argumentierte die Staatsanwaltschaft, er habe schon immer viel Geld von seinen Eltern gefordert und nach deren Tod ein Millionenvermögen in Aussicht gehabt.
Der Verteidiger argumentierte in seinem 87 Seiten umfassenden Plädoyer, der Beschuldigte sei in einem konfliktbelasteten Elternhaus erniedrigt und geschlagen worden, habe 2011 eine Schizophrenie entwickelt und unter Einfluss dieser psychischen Krankheit am Ende seine Eltern getötet.
Sein Mandant habe die Tat nicht geplant gehabt und keine finanziellen Interessen verfolgt. Nach einem gemeinsamen Essen mit den Eltern habe der Vater den Sohn unvermittelt von hinten gewürgt.
Die Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen. Der Mann sei wegen seiner Schizophrenie schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass das Gericht an der Freiheitsstrafe von 20 Jahren festhält.
Das Gericht folgte schliesslich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen mehrfachen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Das Obergericht bestätigte damit das Urteil des Bezirksgericht Meilen.
SDA/hwe
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