Pistole mit Taser verwechselt16 Monate Haft für US-Polizistin
Im Fall der Tötung des Afroamerikaners Daunte Wright muss die Angeklagte wegen Totschlags ins Gefängnis. Die Ex-Polizistin verwechselte ihre Schusswaffe mit einem Taser.

Sie verwechselte ihre Schusswaffe mit ihrer Elektroschockpistole: Zehn Monate nach dem tödlichen Schuss auf einen jungen Afroamerikaner in einem Vorort der US-Stadt Minneapolis ist die Ex-Polizistin Kim Potter zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Richterin Regina Chu begründete das milde Urteil am Freitag damit, dass die 49-Jährige einen «tragischen Fehler» begangen habe. «Sie hatte nie die Absicht, jemandem Schaden zuzufügen.»
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von mehr als sieben Jahren wegen Totschlags gefordert, wie sie den Leitlinien des Bundesstaates Minnesota entspricht. Richterin Chu blieb aber deutlich unter dieser Forderung. Potter wird zudem lediglich zwei Drittel – 16 Monate – ihre Haftstrafe im Gefängnis absitzen müssen. Die restliche Zeit wird zur Bewährung ausgesetzt.
«Das ist einer der traurigsten Fälle in meinen 20 Jahren auf der Richterbank», sagte Chu, die um Ende ihrer Ausführungen mit tränenerstickter Stimme sprach. «Potter hat einen Fehler gemacht, der tragisch endete.»
«Es tut mir so leid, dass ich Ihnen so weh getan habe.»
Wright war im April nördlich von Minneapolis bei einem Polizeieinsatz erschossen worden. Die Ex-Beamtin hatte behauptet, dass sie statt eines Elektroschockers (Taser) irrtümlich ihre Pistole gezogen habe. Sie hatte nach dem Vorfall ihre Kündigung eingereicht. Wright starb nur wenige Kilometer entfernt von jenem Verhandlungssaal in Minneapolis, in dem der Prozess um den brutalen Tod von George Floyd lief. Floyd war ebenfalls bei einem Polizeieinsatz getötet worden.

Potter hatte während der Verhandlung ausgesagt, sie habe Wright bei der Verkehrskontrolle versehentlich angeschossen. Ihr Anwalt hatte gesagt, es handle sich um einen bedauerlichen Fehler, kein Verbrechen. Wright habe versucht, den Beamten zu entkommen, als diese versucht hätten, ihm Handschellen anzulegen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen Waffenbesitzes vorgelegen hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Angeklagte fahrlässig und rücksichtlos gehandelt habe. Wrights Tod sei vermeidbar gewesen.
Im deutschen Rechtsgebrauch entspricht Totschlag ersten Grades wohl am ehesten dem des Totschlags. Totschlag zweiten Grades entspricht hingegen eher der fahrlässigen Tötung.
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