1500 Franken Busse wegen Pannenstreifen-Fahrt
Die Toiletten-Ausrede nützte nichts: Ein Mann überholte vor einer Autobahnausfahrt auf dem Pannenstreifen – und wurde von einem zivilen Polizeiauto gestoppt.

Auf der A6 zwischen Lyss und Schönbühl stockte der Verkehr an diesem Tag auf beiden Spuren stark. Kurz vor der Ausfahrt Schönbühl wechselte ein Autofahrer von der Überholspur auf die Normalspur – und gleich noch auf den Pannenstreifen.
Dort fuhr er mit rund vierzig Kilometern pro Stunde und überholte die langsamere Autoschlange auf den beiden Spuren. Nach 150 Metern stoppte ihn ein ziviles Polizeifahrzeug.
Fahrt zur Toilette
Der Mann machte vor Gericht geltend, er habe dringend eine Toilette benützen müssen, deshalb habe er das Überholmanöver auf dem Pannenstreifen gewagt. Das Regionalgericht und das Obergericht hatten für dieses Argument kein Gehör. Der Beschuldigte wurde wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 1100 Franken und einer Busse von 440 Franken verurteilt. Dagegen wehrte sich der Mann. Jetzt hat auch das Bundesgericht dessen Beschwerde abgewiesen.
Der Autofahrer hatte verlangt, sein Vergehen sei als einfache Verletzung der Verkehrsregeln einzustufen. Denn die Urteile der Vorinstanzen hätten die Situation auf der Autobahn als Rechtsüberholen mit Wiedereinschwenken auf die Fahrspur eingestuft. Doch vor einer Ausfahrt müssten Fahrzeuglenker auf der Normalspur mit Autos rechnen, die rechts an ihnen vorbei in Richtung Ausfahrt führen. Deshalb sei die Kollisionsgefahr bedeutend geringer.
«Nur Sekunden Zeitgewinn»
Das Bundesgericht hingegen war anderer Meinung: Auf der Autobahn müsse man sich darauf verlassen können, nicht rechts überholt zu werden. Der Autofahrer habe ein «rücksichtsloses Verhalten» an den Tag gelegt. «Er entschloss sich, auf dem Pannenstreifen rechts vorbeizufahren im Bewusstsein der Gefahren und trotz der Tatsache, dass er mit seinem Manöver nur wenige Sekunden Zeit gewinnen konnte.»
Nebst der Geldstrafe und der Busse von total 1540 Franken muss der Beschwerdeführer nun noch Gerichtskosten von 2000 Franken bezahlen.
BZ/hrh
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