140'000 Franken für Familie eines Asbest-Opfers
Entscheid mit Signalwirkung: Weil ein Familienvater an den Spätfolgen einer Asbestvergiftung starb, erhalten seine Angehörigen nun Geld vom Kanton – eine Premiere in der Schweiz.

Erstmals in der Schweiz wird eine Familie eines Asbestopfers von einem Kanton finanziell entschädigt. Die Opferhilfe des Kantons Glarus zahlt Hinterbliebenen eines Verstorbenen, der als Jugendlicher für die Firma Eternit AG in Niederurnen GL arbeitete, 140'000 Franken.
Das Opfer war 2007 an Brustfellkrebs (Mesotheliom) gestorben. Krank war der Mann geworden, weil er als Jugendlicher in den 70er-Jahren während der Schulferien bei Eternit gearbeitet und Asbeststaub eingeatmet hatte. Über den Fall berichtete «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens SRF.
Die Glarner Regierungsrätin Marianne Lienhard sagte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung sei in diesem Fall gemäss einem Bundesgerichtsurteil gegeben.
Gesuch 2007 gestellt
Der Mann hatte bereits im Jahr vor seinem Tod die Glarner Behörden um Schadenersatz- und Genugtuungsleistungen gemäss Opferhilfegesetz ersucht. Diese wie auch später das Verwaltungsgericht wiesen das Gesuch ab.
Letzteres begründete seinen Entscheid damit, dass sich die damaligen Eternit-Verantwortlichen nicht der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hätten. Der späterer Tod des Mannes sei seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen.
Dagegen erkannte das Bundesgericht im Dezember vergangenen Jahres auf fahrlässige Tötung. Gemäss dessen Urteil machten sich die 1972 verantwortlichen Personen der Eternit AG strafbar, als sie den damaligen Schüler Asbeststaub ausgesetzt hatten.
Opferhilfe auch ohne Täter
Das damals geltende Arbeitsrecht habe den Einsatz von Jugendlichen bei Arbeiten mit erheblicher Erkrankungsgefahr verboten. 1972 sei aber aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse bereits bekannt gewesen, dass bei Arbeiten mit Asbest ein Krebsrisiko besteht.
Keine Rolle spiele dabei, dass nicht mehr geklärt werden könne, wer genau bei der Eternit AG für den Einsatz des Schülers verantwortlich gewesen sei. Der Anspruch auf Opferhilfe bestehe unabhängig von der Ermittlung der Täter.
In den 70er-Jahren waren die Schweizer Eternit-Werke von der Schweizer Industriellenfamilie Schmidheiny kontrolliert worden. Verwaltungsratspräsident der Eternit AG war damals der 1991 verstorbene Max Schmidheiny.
Schaden-Anwalt: Signalwirkung
Die heutige Firma Eternit (Schweiz) AG kommentierte den Fall nicht. Sie sei seit 2005 Eigentümerin des Werks und deshalb von der Angelegenheit nicht betroffen, schrieb das Unternehmen dem Schweizer Fernsehen in einer Stellungnahme.
Schadenanwalt Martin Hablützel zeigte sich am Freitag zufrieden mit dem Entscheid der Opferhilfe des Kantons Glarus. Gegenüber «Schweiz aktuell» sagte er, dass der Entscheid Signalwirkung habe. Sie werde mit grosser Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass weitere Opferhilfestellen Zahlungen leisten würden.
SDA/ajk
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