14 Monate bedingt für Ex-Abteilungsleiter
Der ehemalige Kadermann des Amtes für Wirtschaft und Soziales Basel-Stadt bekam eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auferlegt, weil er über 50 missbräuchliche Arbeitsbewilligungen ausgestellt hatte.

Das Basler Strafgericht hat am Freitag einen ehemaligen Kadermann der Kantonsverwaltung wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Der 61-Jährige hatte Ausländern Arbeitsbewilligungen erteilt, obwohl die dafür nötigen Bedingungen nicht erfüllt waren.
Mit seinem Strafmass lag das Gericht vier Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate bedingt gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Ob das Urteil ans Appellationsgericht weitergezogen wird, liess er am Freitag offen.
Beim Verurteilten handelt es sich um einen ehemaligen Abteilungsleiter des baselstädtischen Amtes für Wirtschaft und Soziales. Er war für Arbeitsbewilligungen zuständig und wurde 2013 wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe freigestellt. Inzwischen ist er frühpensioniert.
Schweres Verschulden
Der Gerichtspräsident beurteilte das Verschulden des Angeklagten bei der Urteilseröffnung als schwer. Er habe bewusst eine unrechtmässige Praxis eingeführt und für diese auch Mitarbeitende eingespannt, so namentlich eine Lehrtochter und einen Angestellten, der seinem Chef einen festen Job zu verdanken habe.
Der Angeklagte hatte vor Gericht geltend gemacht, dass er bei den Arbeitsbewilligungen für Personen aus neuen EU/EFTA-Ländern und aus Drittstaaten der Wirtschaft habe helfen wollen. Auch humanitäre Gründe sowie die Suche nach pragmatischen Lösungen führte er ins Feld.
Für das Gericht waren das jedoch Schutzbehauptungen. Der Angeklagte habe sich auf einen Ermessensspielraum berufen, der aber sehr klein gewesen sei. Er habe sich bewusst über geltende Gesetze und Vorschriften gestellt. Die konkreten Anforderungen für Arbeitsbewilligungen gibt das Bundesrecht vor. Unter anderem ist der Inländervorrang eine klare Vorgabe.
Über 50 unkorrekte Bewilligungen
In der Anklageschrift werden mehr als 50 Arbeitsbewilligungen aufgelistet, die ab 2009 unrechtmässig erteilt worden waren. In 24 Fällen hat der ehemalige Amtsleiter negative Entscheide seiner Untergebenen nachträglich gekippt und eine Bewilligung erteilt.
Seinen Posten als Amtsleiter hatte der Angeklagte 1987 angetreten. Über Jahre habe er seine hauptsächliche Funktion tadellos erfüllt und auch immer sehr gute Mitarbeiterbeurteilungen erhalten, sagte der Gerichtspräsident. Dass er seine Stelle verloren habe und sein Ruf beschädigt sei, habe sich strafmildernd ausgewirkt.
Für die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten hat das Gericht eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt. Zudem muss der Angeklagte Verfahrenskosten von rund 8000 Franken sowie eine Urteilsgebühr von rund 13'000 Franken bezahlen.
SDA/naf
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